Fahren ohne Fahrerlaubnis
(ots) - Varel. Am Dienstagabend, gegen 19:00 Uhr,
wurde eine Funkstreifenwagenbesatzung auf einen Rollerfahrer
aufmerksam, der die Mühlenstraße in Richtung Hafen befuhr. Im Rahmen
einer Kontrolle stellte sich heraus, dass es sich um ein
Kleinkraftrad (45 km/h) handelte, welches zum Führen die
Fahrerlaubnisklasse AM erfordert. Der 16-jährige Fahrzeug-Führer aus
Varel konnte jedoch lediglich eine Mofa-Prüfbescheinigung vorweisen.
Gegen den Jugendlichen wurde ein Strafverfahren wegen des Fahrens
ohne erforderliche Fahrerlaubnis eingeleitet. Um das Fahrzeug mit
einer Mofa-Prüfbescheinigung führen zu können, muss er nun die
Drosselung des Motors durch eine Fachwerkstatt nachweisen.
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Datum: 18.10.2016 - 13:33 Uhr
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