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Neuer deutsch - tschechischer Polizeivertrag

Erfolgreicher Abschluss derÜbungen - Behörden proben gemeinsam, grenzüberschreitende Einsätze

ID: 1538298

(ots) - Am 19. und 20. Oktober 2016 probten die Polizei
Sachsen, die Polizei Bayern, die Bundespolizei, der Deutsche Zoll,
die Tschechische Polizei und der Tschechische Zoll die ihnen mit
Inkrafttreten des Deutsch-Tschechischen Polizeivertrages zur
Verfügung stehenden neuen Möglichkeiten zur Bekämpfung der
grenzüberschreitenden Kriminalität und Gefahrenabwehr im Rahmen einer
gemeinsamen Übung.

Am ersten Übungstag stand die gemeinsame Bewältigung einer
grenzüberschreitenden Lage im Zusammenhang mit einer Versammlung im
Bereich Deutschneudorf / OT Deutscheinsiedel - Mnisek (CZ) im
Mittelpunkt. Beginnend mit der Begleitung des Aufzuges über die
einfache Identitätsfeststellung, die Räumung von Sitzblockaden von
Gegendemonstranten bis hin zum Schutz der Versammlung, verlief nach
dem Grenzübertritt des Aufzuges auch die Übergabe der Einsatzleitung
an den Gebietsstaat reibungslos. Dank der neuen Regelung,
Polizeibeamte zur Unterstützung auf dem Hoheitsgebiet des jeweils
anderen Staates einsetzen zu können, wurde eine problemlose
Unterstellung von Einsatzkräften des Gaststaates möglich. Neben
diesen Hauptszenarien, wurden von der Übungsleitung eingespielte
Kfz-Halterabfragen, sowie Presse-, Fahndungs- und Bürgeranfragen von
der gemeinsamen Einsatzleitung bearbeitet.

Durch den gemeinsamen Einsatz konnten auf kürzestem Weg
Informationen ausgetauscht, Fahndungsabfragen schnell beantwortet und
sprachliche Barrieren mit Versammlungsteilnehmern überwunden werden.

Am zweiten Übungstag, den 20. Oktober 2016, wurden die
grenzüberschreitende Nacheile von Tschechien nach Deutschland und von
Deutschland nach Tschechien, im Zusammenspiel der Sicherheitsbehörden
beider Staaten geübt.

Auch hier bot sich, Dank der neuen Regelungen des
Deutsch-Tschechischen Polizeivertrages, die Möglichkeit, sich bereits




in der Nacheile befindliche Einsatzkräfte der tschechischen Polizei
und des tschechischen Zolls unter Beteiligung eines Diensthundes in
sich anschließende Durchsuchungsmaßnahmen eines Gebäudes einzubinden
und so schnellstmöglich Einsatzkräfte mit den erforderlichen
Hoheitsrechten zur Festnahme des verdächtigen Straftäters zur
Verfügung zu haben. Wichtige Beweismittel, wie verbotene
Betäubungsmittel, einzuziehendes Bargeld, gefährliche Gegenstände und
verbotene Waffen konnten so qualifiziert und gerichtsverwertbar
sichergestellt werden.

Geübt wurde auch eine bedeutsame Neuerung. So durften bisher
gefährliche Straftäter nicht eigenständig von Beamten der
tschechischen Republik zur Überstellung durch deutsches Hoheitsgebiet
verbracht werden. Dies wurde mit einer Regelung im
Deutsch-Tschechischen Polizeivertrages geändert. Im Zusammenwirken
der Bundespolizei, der Landespolizei Sachsen und der tschechischen
Polizei erfolgte dies im Rahmen einer Durchlieferungsübung vom
Flughafen Dresden zum Gemeinsamen Zentrum in Petrovice. Versuchte
Gefangenenbefreiungen, ärztliche Notversorgungen,
Unterstützungsanforderungen und deren Umsetzung wurden dabei
erfolgreich gemeistert.

Neben dem Üben der gemeinsamen Einsatzmaßnahmen stand die
Überprüfung

- der Kommunikationswege zwischen allen beteiligten
Sicherheitsbehörden,
- der technischen Kompatibilität der Kommunikationstechnik und
- deren praktische Anwendbarkeit im Mittelpunkt des zweiten
Übungstages.

Der Erfolg der Übung zeigt, dass die verschieden
Sicherheitsbehörden im Zusammenspiel handlungsfähig und den jetzigen
Anforderungen und zukünftigen Herausforderungen zur Bekämpfung der
grenzüberschreitenden Kriminalität und Gefahrenabwehr gewachsen sind.
Dies darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass es noch
Verbesserungspotential, gerade in der Abstimmung der
Kommunikationstechnik gibt.

Die Vertreter der übenden Sicherheitsbehörden gaben zur Übung
folgende Statements:

"Der neue Deutsch-Tschechische Polizeivertrag ist besonders für
Sachsen von großer Bedeutung. Immerhin fallen mit 450 Kilometern mehr
als die Hälfte der gesamten Länge der deutsch-tschechischen Grenze
auf sächsisches Territorium. Der neue Vertrag schafft deutlich mehr
Rechtssicherheit für die polizeiliche Zusammenarbeit bei der
grenzüberschreitenden Kriminalitätsbekämpfung sowie bei der
Gefahrenabwehr. Mit der zweitägigen Übung haben deutsche und
tschechische Polizei- und Zollbehörden nun einen wichtigen Praxistest
absolviert. Dabei haben die Beteiligten genau schauen können,
inwiefern sich die erweiterten Handlungsspielräume im Alltag bereits
gut umsetzen lassen bzw. wo es Verbesserungsbedarf gibt", sagte der
sächsische Innenminister Markus Ulbig.

Der Vizepräsident des Bundespolizeipräsidiums Jürgen Schubert:
"Mit dem am 1. Oktober 2016 in Kraft getretenen deutsch -
tschechischen Polizeivertrag ist es gelungen, die rechtlichen
Grundlagen für eine engere Zusammenarbeit zwischen den Polizei- und
Zollbehörden beider Länder zu verbessern und zu erweitern und damit
an die praktischen Erfordernisse der Gefahrenabwehr und
Strafverfolgung anzupassen. Dafür bin ich dankbar, denn es zeigt, wie
eine durchdachte politische Initiative schnell den Polizeien nutzt
und damit unmittelbar den Bürgerinnen und Bürgern in der Grenzregion
zugute kommt."

Der Präsident der deutschen Generalzolldirektion, Uwe Schröder,
zeigte sich mit Verlauf und Ergebnissen der Übung zufrieden: "Die
Regelungen des neuen Polizeivertrages haben sich aus Sicht des Zolls
bewährt, das hat diese Übung klar gezeigt. Sie hat auch gezeigt: Der
Zoll ist ein unverzichtbarer Bestandteil im Verbund der
Sicherheitsbehörden. Die tägliche Zusammenarbeit Hand in Hand mit der
Polizei in Deutschland und der Tschechischen Republik und auch mit
unseren Zollkollegen ist für uns selbstverständlich und in der
aktuellen Sicherheitslage wichtiger als je zuvor."

Dr. Jörg Michaelis, Präsident des Landeskriminalamtes Sachsen
führt aus: "In einem Europa ohne Grenzen, sollten auch die
Sicherheitsbehörden der benachbarten Mitgliedsländer jederzeit in der
Lage sein, alle erdenklichen Lagen mit minimalem Verwaltungsaufwand
und auf einer soliden rechtlichen Grundlage zu bewältigen. Der neue
Vertrag schafft hier die notwendige Voraussetzung. Das hat die darauf
basierende Übung bestätigt."

"Die Übung zeigt eindrucksvoll, wie gut bereits die Zusammenarbeit
der verschiedenen Sicherheitsbehörden beider Länder bei gemeinsamen
(grenzüberschreitenden) polizeilichen Einsatzlagen funktioniert.
Gerade die schnellen Informations- und Kommunikationswege, welche
einen wichtigen Baustein einer erfolgreichen Zusammenarbeit auf
diesem Gebiet darstellen, wurden bei dieser Übung unter Probe
gestellt, weiter optimiert und gefestigt. Der neue
deutsch-tschechische Polizeivertrag wird die Sicherheit der
Bevölkerung beider Länder definitiv noch weiter stärken", so die
Vizepräsidentin des Bayerischen Landeskriminalamtes Frau Petra
Sandles.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Dresden
Holger Uhlitzsch
Telefon: +49 (0)351 - 81502 -2022
E-Mail: bpoli.dresden.oea(at)polizei.bund.de
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