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Schrottreifer Kleintransporter mit Fahrer unter Drogen - Erkrath - 16101093

ID: 1538299

(ots) -
Schrottreif... nur so kann der Kleinlastwagen aus dem
Zulassungsbezirk Berlin bezeichnet werden, der in den Morgenstunden
des 20.10.2016 von den Spezialisten des Verkehrsdienstes der
Kreispolizeibehörde Mettmann in Erkrath auf der Neanderstraße
angehalten und kontrolliert wurde. Geführt wurde dieser Kastenwagen
durch einen 23-jährigen Erkrather. Da die kontrollierenden Beamten
erhebliche Zweifel an der Verkehrstüchtigkeit des weißen Fiat Ducato
hatten, wurde dieser beim TÜV in Mettmann vorgeführt und von einem
Sachverständigen überprüft. Hier wurden dann unglaubliche 51 (!)
Mängel an dem Lastwagen festgestellt, welche insgesamt auch nur ein
Prüfurteil zuließen: "verkehrsunsicher"!

Wahrscheinlich wäre eine Liste mit intakten Teilen kürzer gewesen,
da an dem Kleinlastwagen nahezu alle sicherheitsrelevanten Teile,
also Bremsen, Lenkung, Beleuchtung und Fahrzeugrahmen und -karosserie
beeinträchtigt waren. Doch dies war noch nicht alles. Der 23-jährige
Fahrer des schrottreifen Fahrzeugs zeigte deutliche Auffälligkeiten
hinsichtlich seiner Fahrtüchtigkeit, so dass der Erkrather sich
mehreren Tests unterziehen durfte, welche den Verdacht des
Drogenkonsums hätten entkräften können. Der Verdacht wurde aber nicht
entkräftet, so dass ihm in der Mettmanner Polizeiwache zur weiteren
Beweisführung eine Blutprobe entnommen werden musste.

Den 23-jährigen Erkrather erwarten nun ein hohes, empfindliches
Bußgeld sowie eine nicht unerhebliche "Erhöhung" seines Punktestandes
in der Flensburger Zentraldatei.

Für eine nachgewiesene Drogenfahrt allein erwarten den 23-Jährigen
Fahrzeugführer schon beim ersten Mal mindestens ein einmonatiges
Fahrverbot, zwei Punkte in Flensburg und ein Bußgeld in Höhe von
500,- Euro. Im Wiederholungsfall und bei weiteren Fällen steigen die




Bußgeldandrohungen auf 1.000,- und 1.500,- Euro, die Eintragungen im
Flensburger Zentralregister auf drei Punkte. In jedem Fall aber
erhält immer die zuständige Straßenverkehrsbehörde unverzüglich
Kenntnis von den Feststellungen und Untersuchungsergebnissen der
Polizei, um dann in eigener Zuständigkeit über die grundsätzliche
Eignung des Betroffenen zum Führen von Kraftfahrzeugen im
öffentlichen Straßenverkehr zu entscheiden. Es droht dann auch ein
dauerhafter Führerscheinentzug. Dies hängt davon ab, wie lange ein
Konsum zurückliegt und in welcher Konzentration konsumiert wurde. Zur
Beweisführung kann die Behörde ein ärztliches Gutachten oder eine
Medizinisch-Psychologische Untersuchung (abgekürzt: MPU) anordnen.
Sagt das ärztliche Gutachten aus, dass ein chronischer Drogenkonsum
vorliegt, wird der Führerschein mit Sicherheit entzogen. Grund dafür
ist, dass dem Konsumenten nicht zugetraut wird, seinen Konsum und die
Teilnahme am Straßenverkehr sicher zu trennen.

Selbstverständlich wurde dem Erkrather im aktuellen Fall sofort
die Weiterfahrt mit dem beanstandeten LKW untersagt, aber auch jedes
weitere Führen von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum bis
zur vollständigen Ausnüchterung. Der marode LKW aus Berlin wurde
entstempelt und damit aus dem Verkehr gezogen.




Rückfragen bitte an:

Kreispolizeibehörde Mettmann
- Polizeipressestelle -
Adalbert-Bach-Platz 1
40822 Mettmann

Telefon: 02104 / 982-1010
Fax: 02104 / 982-1028

E-Mail: pressestelle.mettmann(at)polizei.nrw.de
http://www.polizei.nrw.de/mettmann

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Datum: 20.10.2016 - 15:43 Uhr
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