Schwarzfahrer hinter der Grenze gestellt
(ots) - Ein polizeilicher Fahndungserfolg, der letztlich
nur durch die so genannten "Nacheile" auf der Grundlage des
deutsch-polnischen Polizeivertrages möglich wurde, ließ sich dagegen
am vergangenen Dienstag verbuchen.
So wurde am Vormittag ein polnischer Fahrzeugführer angehalten,
der mit seinem polnischen Pkw über die Stadtbrücke in die
Bundesrepublik gelangt war. Als die Bundespolizisten die Personalien
des 66-Jährigen überprüften, stellten sie zwei Dinge fest.
Zum einen hatte die Staatsanwaltschaft Görlitz einen
Vollstreckungshaftbefehl auf den Zgorzelecer ausgestellt. Zum anderen
hatte eine Anfrage bei den polnischen Behörden ergeben, dass die
Fahrerlaubnis des Seniors vor einiger Zeit eingezogen wurde.
Die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe, die das Amtsgericht
Görlitz wegen Diebstahls angeordnet hatte, wendete der Verurteilte
schließlich ab und bezahlte die festgelegte Geldstrafe i. H. v.
227,34 Euro. Nachdem er wegen des Verdachts des Fahrens ohne
Fahrerlaubnis angezeigt wurde, verließ er das Revier.
Vorher hatte ihn die Bundespolizei darüber belehrt, dass ihm
zumindest in Deutschland das Führen eines Kraftfahrzeuges verboten
ist. Offenbar war diese Belehrung auch verstanden worden, denn der
Mann erklärte, ein Bekannter mit Führerschein würde ihn auf der
deutschen Seite abholen.
Tatsächlich aber setzte er sich nach der Entlassung vor den Augen
der Polizisten unvermittelt hinter das Lenkrad seines Fiat und fuhr
damit prompt zurück nach Polen. Die Fahrt hatte jedoch ein schnelles
Ende, denn die Streife war dem Pkw nachgeeilt und konnte den
Schwarzfahrer kurz hinter der Brücke in Zgorzelec stellen. Den Fall
übernahm die polnische Polizei.
Unterdessen wurde auf der deutschen Seite die zweite Anzeige wegen
des gleichen Deliktes - Fahren ohne Fahrerlaubnis - geschrieben
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Datum: 20.10.2016 - 17:04 Uhr
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