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Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Frankfurt am Main prüft Großbaustellen im Frankfurter Nordwesten- zahlreiche Verstöße festgestellt

ID: 1538454

(ots) - Finanzkontrolle Schwarzarbeit des
Hauptzollamtes Frankfurt am Main prüft Großbaustellen im Frankfurter
Nordwesten- zahlreiche Verstöße festgestellt

Zollbeamtinnen und Zollbeamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit
beim Hauptzollamt Frankfurt am Main kontrollierten am 05. Oktober
zwei umfangreiche Bauvorhaben im Nordwesten von Frankfurt nach dem
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz. Insgesamt wurden 73 Arbeitnehmer von
28 verschiedenen Firmen kontrolliert und zahlreiche Verstöße
festgestellt.

Zwei Arbeitnehmer serbischer Herkunft im Alter von 31 und 48
Jahren wurden wegen illegalen Aufenthalts vorläufig festgenommen.
Einer davon wies sich mit einem gefälschten bulgarischen
Personalausweis aus. Weiter ergaben erste Prüfungen vor Ort, dass 20
Arbeitnehmern der gesetzliche Mindestlohn vermutlich vorenthalten
wird. In elf Fällen wird durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit
weiter geprüft, ob der Arbeitgeber seine Arbeiter ordnungsgemäß zur
Sozialversicherung angemeldet hat. Sieben Arbeitnehmer sind zudem
verdächtig, ihrem Sozialleistungsträger die Arbeitsaufnahme
verschwiegen und somit Sozialleistungen zu Unrecht bezogen zu haben.

Bei sechs der Bauarbeiter besteht zudem der Verdacht auf sog.
Scheinselbständigkeit. Auch hier wurden die Ermittlungen aufgenommen
und erste Zeugen vernommen.

Zusatzinformation (aus www.zoll.de): Im Ordnungswidrigkeiten- bzw.
Bußgeldverfahren sind die Hauptzollämter für diverse
Ordnungswidrigkeiten Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr.1
des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG). Das ist beispielsweise
bei Verstößen gegen Bestimmungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG), des
Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) und des
Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) der Fall, z.B. wegen
Nichtzahlens des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohnes oder wegen




Nichtführens der gesetzlich vorgeschriebenen
Arbeitszeitaufzeichnungen. Der Bußgeldrahmen bei Verstößen im
Zuständigkeitsbereich der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) geht
bis zu 500.000 Euro, z.B. bei Mindestlohnverstößen oder illegaler
Ausländerbeschäftigung. Dabei kann der durch die unerlaubte Handlung
erzielte wirtschaftliche Vorteil, den der Täter gezogen hat, mit der
Geldbuße abgeschöpft werden; dies kann dazu führen, dass der
Bußgeldrahmen überschritten wird. In Einzelfällen sind Geldbußen in
Millionenhöhe möglich.

Der Schwerpunkt der von der FKS geführten Strafverfahren liegt zum
einen bei Straftaten nach § 266 a Strafgesetzbuch (Vorenthalten und
Veruntreuen von Arbeitsentgelt), bei denen - verkürzt dargestellt -
der Arbeitgeber pflichtwidrig die Sozialversicherungsbeiträge nicht
oder nicht in der richtigen Höhe an die Einzugsstelle (Krankenkasse)
abführt. Zum anderen liegt er bei Straftaten nach § 263
Strafgesetzbuch (sogenannter Sozialleistungsbetrug), bei denen
beispielsweise der Sozialleistungsbezieher pflichtwidrig seine
Erwerbstätigkeit nicht oder nicht richtig gegenüber der
leistungsgewährenden Stelle (z.B. Agentur für Arbeit) mitgeteilt hat
und er dadurch zu viel an Sozialleistungen bezieht. Das
Strafverfahren kann durch gerichtliches Urteil, Strafbefehl oder
Einstellung beendet werden. Mit Urteil und Strafbefehl können Geld-
und/oder Freiheitsstrafen verhängt werden.

Das Hauptzollamt Frankfurt am Main ist zertifizierter Arbeitgeber
nach dem Audit "Vereinbarkeit von Beruf und Familie". Wir bieten
Ausbildungsplätze an. Näheres unter www.zoll.de - Beruf und Karriere

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Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Frankfurt am Main
Stabsstelle Kommunikation
Christine Straß
Telefon: 069 / 690 73396
E-Mail: presse.hza-ffm(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

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Datum: 21.10.2016 - 09:00 Uhr
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