Versuch, mit Promille den Fahrzeugschlüssel bei der Polizei abzuholen
(ots) - Über die Rettungsleitstelle wurde durch einen Passanten eine
bewusstlose Person in einem PKW in der Martin Luther Straße
gemeldet. RTW und Notarzt waren beim Eintreffen der Polizei bereits
vor Ort und hatten die Person geweckt. Die Person war erheblich
alkoholisiert und nicht mehr fahrtüchtig. Mit seinem Einverständnis
wurde der Fahrzeugschlüssel zur Verhinderung einer Trunkenheitsfahrt
sichergestellt. Der 30-jährige Fahrzeuginsasse aus der
Verbandsgemeinde Edenkoben machte sich zu Fuß auf den Heimweg. Um
08:40 Uhr erschien er jedoch wieder bei der Polizei und wollte seinen
Fahrzeugschlüssel abholen. Offensichtlich war er der Ansicht, dass
sein kurzer Fußmarsch die vollkommende Ausnüchterung herbeigeführt
hätte. Ein durchgeführter Atemalkoholtest brachte den 30-jährigen mit
einem Wert von 1, 44 Promille schnell wieder auf den Boden der
Tatsachen. Der Schlüssel wurde von der Polizei weiterhin einbehalten.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Landau
Telefon: 06341-287-0
http://s.rlp.de/POLPDLD
Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.
Original-Content von: Polizeidirektion Landau, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
21.10.2016 - 22.10.2016, 09:00 Uhr" alt=" Pressemeldung der Polizeiinspektion Salzgitter/Peine/Wolfenbüttel für den Bereich des Polizeikommissariates Salzgitter-Bad
21.10.2016 - 22.10.2016, 09:00 Uhr">
Datum: 22.10.2016 - 09:39 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1539168
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-PDLD
Stadt:
Landau in der Pfalz, Martin Luther Straße; 21.10.2016, 06:59 Uhr
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Versuch, mit Promille den Fahrzeugschlüssel bei der Polizei abzuholen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeidirektion Landau (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).