161024-1. Spielhalle in Billstedtüberfallen - Zeugenaufruf
(ots) - Tatzeit: 24.10.2016, 01:30 Uhr Tatort:
Hamburg-Billstedt, Legienstraße
Die Hamburger Polizei fahndet nach einem unbekannten Täter, der in
der vergangenen Nacht eine Spielhalle überfallen hat und mit rund 150
Euro Beute flüchtete. Das Landeskriminalamt für die Region Mitte II
(LKA 162) hat die Ermittlungen übernommen.
Der maskierte Täter betrat die Spielhalle und ging sofort auf den
Tresen zu, hinter dem sich der 30-jährige Angestellte aufhielt. Hier
zog er ein Messer und bedeutete dem Angestellten, die Kasse zu
öffnen. Der 30-Jährige kam der wortlosen Aufforderung nach und der
Täter raubte aus der Kasse Schein- und Münzgeld in Höhe von rund 150
Euro. Anschließend flüchtete er aus der Spielhalle in Richtung
Kuriergang.
Eine Sofortfahndung mit fünf Funkstreifenwagen führte nicht zur
Festnahme des Täters. Er wird wie folgt beschrieben:
-ca. 35 Jahre alt -170 bis 175 cm groß, schlanke Figur -
schwarze Adidas-Jacke, Jeans, schwarze Schuhe, Handschuhe - maskiert
mit einem Tuch -bewaffnet mit einem Messer
Hinweise zu dem Täter nimmt die Verbindungsstelle im
Landeskriminalamt unter der Rufnummer 4286-56789 entgegen.
Sy.
Rückfragen bitte an:
Polizei Hamburg
Polizeipressestelle, PÖA 1
Karina Sadowsky
Telefon: 040/4286-56214
Fax: 040/4286-56219
E-Mail: polizeipressestelle(at)polizei.hamburg.de
www.polizei.hamburg.de
Original-Content von: Polizei Hamburg, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 24.10.2016 - 10:03 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1539863
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-HH
Stadt:
Hamburg
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" 161024-1. Spielhalle in Billstedtüberfallen - Zeugenaufruf"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizei Hamburg (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).