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Angst verbreiten mit Grusel-Clownskostümen: Schluss mit lustig; Aachener Polizei ermittelt wegen Straftat; keine Selbstjustiz; ge-sunden Menschenverstand einschalten

ID: 1540203

(ots) - Laut eines Online-Lexikons ist ein Clown jemand,
"der die Kunst versteht, andere zum Lachen zu bringen."

Im Jetzt und Hier sieht dies allerdings vielerorts anders aus.
Einige als Clowns kostümierte Menschen tun zurzeit eher das
Gegenteil. Mehrere Fälle, in denen als Clown Kostümierte andere
Menschen in Angst und Schrecken versetzten, sind mittlerweile
bekannt.

Auch in Aachen hatte es am vergangenen Samstag zwei Fälle gegeben.
Da-bei wurde ein 21-jähriger Fahrradfahrer verletzt. Ein als Clown
Maskierter sprang aus einem Gebüsch heraus vor das Rad des jungen
Mannes. Der stürzte und verletzte sich dabei. Im zweiten Fall war ein
18-Jähriger über mehrere Straßenzüge von einem Clown beharrlich
verfolgt worden. Er hatte sich in Sicherheit bringen können.

"Schluss mit lustig", sagt die Aachener Polizei ganz klar. "Andere
Menschen so zu erschrecken, ihnen Angst zu machen, mitunter gar
Todesangst auszulösen, hat mit Spaß oder Halloween, das vor der Türe
steht, gar nichts zu tun. Ein solches Verhalten ist abscheulich,
verachtenswert und vor allem - eine Straftat.

So ermittelt die Aachener Polizei im Falle des verletzten
Fahrradfahrers auch wegen eines gefährlichen Eingriffs in den
Straßenverkehr. Immerhin ein Verbrechenstatbestand nach Paragraf 315b
des Strafgesetzbuches. Im Klartext: Bei einer entsprechenden
Verurteilung kann für den "Clown" eine Freiheitsstrafe von mindestens
einem Jahr herauskommen.

Generell sagt die Behörde, werde sie in anderen Fällen stets
prüfen, ob der Tatbestand einer Körperverletzung vorliegt. Laut dem
Paragrafen 123 Strafgesetzbuch - Körperverletzung - erfüllt auch
derjenige den Tatbestand, der einen anderen an der Gesundheit
beschädigt. Eine solche Beeinträchtigung muss nicht immer mit
Faustschlag oder Fußtritt erfolgen. Auch eine psychische




Beeinträchtigung kann eine körperliche Misshandlung sein, wenn
"hierbei das körperliche Wohlbefinden nicht unerheblich
beeinträchtigt wird", so die Erläuterungen zum Gesetzestext. Nach den
bekannten Aachener Vorfällen sind bislang zwei Hinweise aus der
Bevölkerung eingegangen. Denen gehen die Ermittler gezielt nach.
Weitere Hinweise bitte über die Telefonnummer 0241 9577 42101
(außerhalb der Bürozeiten 0241 - 9577 34210).

Infobox:

Die Polizei appelliert eindringlich an Clown Kostümierte, den
guten Menschenverstand walten zu lassen, sensibel zu sein. Sie sollen
sich bewusst sein, was man mit Clowns-Grusel-Kostümen anrichten kann.

Nicht jede als Clown verkleidete Person ist ein potentieller
Straftäter. Dennoch gilt bei Gefahr: Nicht den Helden spielen. Sich
nicht selbst gefährden. Kam es zu einer bedrohlichen Begegnung: Auf
jeden Fall die Polizei "110" rufen.

Die Polizei warnt ausdrücklich vor einer Art Selbstjustiz und
einer "Aufrüstungen mit Messern und anderen gefährlichen
Gegenständen". Vor allen in Kommentaren sozialer Netzwerke oder
Onlineveröffentlichungen wird verstärkt zur Selbstjustiz gegenüber
vermeintlichen als Clowns verkleideten Angreifern aufgerufen.
Selbstjustiz ist strafbar.




Rückfragen bitte an:

Polizei Aachen
Pressestelle

Telefon: 0241 / 9577 - 21211
Fax: 0241 / 9577 - 21205

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Datum: 24.10.2016 - 13:10 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: POL-AC
Stadt:

Aachen



Kategorie:

Polizeimeldungen



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