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Nachtrag: Angst verbreiten....

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(ots) - Ich habe mich im Text bei der Bezeichnung des
Paragrafen zur Körperverletzung vertan. Es ist richtiger Weise der
Paragraf 223 Strafgesetzbuch.

--Paul Kemen--




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Datum: 24.10.2016 - 14:34 Uhr
Sprache: Deutsch
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