Zwei Verkehrsteilnehmer schwer verletzt/ Rhein-Erft-Kreis
(ots) -
Die beiden Jugendlichen waren 16 Jahre alt.
In Pulheim fuhr ein 16-jähriger Radfahrer am Montagabend (24.
Oktober) um 18.40 Uhr auf der Liethenstraße. Er beabsichtigte nach
links auf die Bernhardstraße in Richtung Brauweiler abzubiegen. Dabei
übersah er den Pkw einer 66-Jährigen, die die Bernhardstraße aus
Frechen Königsdorf kommend befuhr. Es kam zur Kollision, der
Jugendliche stürzte und verletzte sich schwer. Er trug keinen Helm.
Ein Rettungswagen brachte ihn in ein Krankenhaus. Der Wagen der
Pulheimerin war nicht mehr fahrbereit, er musste abgeschleppt werden.
In Hürth übersah eine 28-jährige Pkw-Fahrerin am Montagmorgen (24.
Oktober) gegen 11.30 Uhr einen 16-Jährigen auf seinem Leichtkraftrad.
Der Jugendliche befuhr die Rondorfer Straße in Richtung
Luxemburgerstraße, als die Pkw-Fahrerin ihren Pkw aus einer Einfahrt
zurücksetzte. Es kam zum Zusammenstoß, der 16-Jährige stürzte und
verletzte sich schwer. Ein Rettungswagen brachte ihn in ein
Krankenhaus. An beiden Fahrzeugen entstand Sachschaden.
Die eingesetzten Beamten informierten die Eltern beider
Jugendlichen. (bb)
Landrat Rhein-Erft-Kreis
Abteilung Polizei
Leitungsstab/Sachgebiet 2
Polizeipressestelle
Telefon: 02233- 52 - 3305
Fax: 02233- 52 - 3309
Mail: pressestelle.rhein-erft-kreis(at)polizei.nrw.de
Original-Content von: Polizeipressestelle Rhein-Erft-Kreis, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Autofahrer übersieht Mofa">
Datum: 25.10.2016 - 11:43 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1541010
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-REK
Stadt:
Rhein-Erft-Kreis
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Zwei Verkehrsteilnehmer schwer verletzt/ Rhein-Erft-Kreis"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeipressestelle Rhein-Erft-Kreis (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).