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Haftbefehl für den 55 jährigen Ehemann erlassen - Nicht überwundene Trennung der Eheleute als mögliches Tatmotiv

ID: 1542122

(ots) - Fortschreibung der ots-Meldung vom
25.10.2016-19:18 Uhr: "Ex-Mann verletzt seine geschiedene Frau mit
dem Messer - Frau erliegt ihren schweren Verletzungen"

Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Münster und des
Polizeipräsidiums Münster

Der tatverdächtige Ex-Mann ist heute (26.10.) in eine
Justizvollzugsanstalt gebracht worden. Ein Richter des Amtsgerichts
Münster hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft Münster einen
Haftbefehl wegen Totschlags erlassen. "Der 55 jährige Mann steht im
Verdacht, seine geschiedene Ehefrau mit mehreren Messerstichen, unter
anderem in den Oberkörper, so schwer verletzt zu haben, dass die Frau
an den Folgen des Messerangriffs verstarb", erläuterte
Oberstaatsanwalt Martin Botzenhardt die Gründe der Untersuchungshaft.
"Zu seinen Motiven äußerte sich der Beschuldigte bislang nicht."

Der Hintergrund der Tat liegt nach Einschätzung der Ermittler in
der nicht überwundenen Trennung des Ehemanns von seiner Frau im Jahr
2012. Bereits kurz nach der Trennung drohte er damit, sich und seine
Familie in die Luft zu sprengen. Das daraus resultierende
Ermittlungsverfahren wurde eingestellt, nachdem sich der gebürtige
Afghane in psychiatrische Behandlung begeben hatte und anschließend
nach Afghanistan ausgereist war. Nach der Scheidung Ende 2013 hielt
sich der Familienvater regelmäßig im Ausland auf und kehrte nur
sporadisch nach Münster zurück. Dabei kam es im Mai 2016 zu einem
weiteren Treffen der geschiedenen Eheleute, in dem der Mann erneut
die Rücknahme der Scheidung forderte und mit Konsequenzen für die
Familie drohte. Anschließend begab er sich zur Familie seines Bruders
ins Rheinland und von dort wieder nach Afghanistan. Ende Juni 2016
hatte die Ehefrau die Polizei darüber informiert, dass ihr Ehemann
sich in Kabul aufhalte und sie sich nicht bedroht fühle. "Für die




gestrige Tat in Münster gab es weder bei den Ermittlungsbehörden noch
in der Familie aktuelle Hinweise", sagte der Oberstaatsanwalt heute
in Münster."




Kontakt für Medienvertreter:

Polizei Münster
Roland Vorholt
Telefon: 0251-275-1010
E-Mail: pressestelle.muenster(at)polizei.nrw.de
http://www.polizei.nrw.de/muenster

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Datum: 26.10.2016 - 16:18 Uhr
Sprache: Deutsch
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