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PI Goslar: Ein Halloweenfest ohne Straftaten.

ID: 1542742

(ots) - Goslar. An Halloween ist in der Nacht zu
Allerheiligen wieder mit vielen Feierwilligen in Stadt und Landkreis
Goslar zu rechnen. Dabei werden vor allem Kinder bunt verkleidet von
Haustür zu Haustür ziehen und fleißig Süßigkeiten sammeln.

Der Brauch, der vor allem in den USA großen Anklang findet,
erfreut sich seit Jahren auch hier in Deutschland immer größerer
Beliebtheit.

Kleine Scherze sind durchaus erlaubt.

Die Polizeiinspektion Goslar warnt allerdings davor, die Grenze zu
strafbarem Handeln nicht zu überschreiten und appelliert daher an die
Bevölkerung, die Grenze zwischen Streichen und strafbarem Handeln
nicht zu überschreiten.

Denn wenn aus harmlosen Scherzen Straftaten werden, hört der Spaß
auf. Viele Streiche sind schlichtweg Sachbeschädigungen - und das
kann die Polizei nicht tolerieren. Wer Häuser und Autos mit Eiern
bewirft, Wände besprüht oder Briefkästen mit Feuerwerkskörper in die
Luft sprengt, muss mit einem Strafverfahren rechnen.

Bei all dem Spaß am Feiern und Verkleiden sollte man auch die
Rücksicht auf Nachbarn nicht außer Acht lassen. Gerade da es sich bei
Allerheiligen um einen sogenannten "Stillen Feiertag" handelt.

Hier sind öffentliche Veranstaltungen grundsätzlich nur erlaubt,
wenn der ernste Charakter dieses Tages gewahrt wird. Nächtliche
Ruhestörungen durch überlaute Halloween-Feiern können eine Anzeige
und ein Bußgeld nach sich ziehen.

Gerade Eltern sollten im Vorfeld mit ihren Kindern über erlaubte
Späße sprechen, ganz klar die Grenzen erläutern und auch Konzequenzen
bei überzogenen Streichen oder gar übermäßigem Alkoholkonsum
aufzeigen. Aus polizeilicher Sicht ist es gerade in dieser Nacht
wichtig, Kinder und auch Jugendliche im Auge zu behalten.

Im besten Falle sollte bei den Kindern auf ihrer Süßigkeitentour




durch die Straßen zumindest ein Erwachsener als Begleitung dabei
sein.

Die Polizei Goslar ist selbstverständlich auch in der Nacht zu
Allerheiligen im Einsatz, wird Präsenz zeigen und entsprechendes
Fehlverhalten unterbinden sowie die in solch einem Fall
erforderlichen Maßnahmen ergreifen.

Allerdings möchten wir keine "Spaßbremsen" sein oder fröhliche
Feierei unterbinden. Auch an diesem Abend ist es schlichtweg Aufgabe
der Polizei, für Sicherheit zu sorgen und Straftaten zu verhindern,
damit Halloween für alle Beteiligten eine schaurig schöne, aber
dennoch friedliche Nacht bleiben wird.

Noch ein Wort zum Phänomen "Horror-Clowns" ..

Auch die Polizei ist durch die vielen Zwischenfälle im
Bundesgebiet alarmiert, in denen so genannte "Horror-Clowns" Menschen
erschreckt und zum Teil sogar Straftaten begangen haben. Dazu zählen
insbesondere Vandalismus, Nötigungen und Körperverletzungen.

Clown-Sein hat Grenzen: Wer Menschen verfolgt, nötigt oder
angreift, macht sich strafbar. Auch bloßes Erschrecken kann
strafrechtlich relevant sein, wenn sich Erschreckte dabei verletzen
oder in lebensgefährliche Situationen geraten, beispielsweise wenn
sie in Panik auf die Straße laufen.

Auch eine versuchte Körperverletzung ist eine Straftat, für die
der Täter mit entsprechenden Konsequenzen rechnen muss. Wer Menschen
auch nur zum Schein mit Hammer, Messer oder sonstigen Gegenständen
bedroht, muss mit Strafverfolgung rechnen, gerade wenn die betroffene
Person durch den Angriff einen Schock erleidet.

Unabhängig davon sollte ein Clown auch jederzeit mit der möglichen
Gegenwehr des oder der Erschreckten rechnen, bei der er selbst
Schaden erleiden könnte.

Siemers, KOK




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Telefon: 05321/339104
E-Mail: pressestelle(at)pi-gs.polizei.niedersachsen.de

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Datum: 27.10.2016 - 14:34 Uhr
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