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Süßes oder Saures an Halloween - ohne Angst und Schrecken...!

ID: 1543147

(ots) - Main-Taunus-Kreis, 31.10.2016,

Die Geistermasken liegen bereit, die Kürbisse sind schon
ausgehöhlt - Halloween steht vor der Tür. Am Montag, den 31.10.2016,
werden wieder viele Kinder in der Region gruselig maskiert durch die
Straßen ziehen und die Bewohner mit dem Ausspruch "Süßes oder Saures"
vor die Wahl eines üblen Streiches oder einer süßen Spende stellen.

Die Polizei appelliert an die Kinder die Scherze nicht zu
übertreiben, denn "Nicht alles, was Spaß macht, ist auch erlaubt!".
So haben viele dieser Streiche in Einzelfällen ein juristisches
Nachspiel. Das Bewerfen von Hauswänden mit Eiern, das Herausreißen
von Pflanzen, das Herausheben von Gullydeckel oder auch das
Beschmieren von Autos gehört zwischenzeitlich leider zum Repertoire
der "Gespenster". Für viele Hausbesitzer entstanden in den letzten
Jahren erhebliche Kosten für die Reinigung ihrer Fassaden, vor denen
die Umherziehenden keinen Halt machten. Kinder unter 14 Jahren können
zwar nicht strafrechtlich belangt werden, jedoch können
zivilrechtliche Forderungen auch gegenüber Kindern bzw. ihren
gesetzlichen Vertretern geltend gemacht werden. Daher appelliert die
Polizei vor allem an die Eltern oder Erziehungsberechtigten, ihre
Kinder über Konsequenzen von üblen Halloween-Scherzen aufzuklären.
Dann bleibt der Spaß auch ohne "juristisches Nachgruseln".

Auch bei als Clown verkleideten Personen, die mit der Absicht auf
die Straße gehen, Menschen in Angst und Schrecken zu versetzen, hört
der Spaß auf! Denn aus einem bloßen Erschrecken kann schnell eine
Straftat, wie zum Beispiel Nötigung, Bedrohung oder gar
Körperverletzung werden. Die Polizei wird in diesem Bezug sehr
aufmerksam sein und möglichen Meldungen konsequent nachgehen.




Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Westhessen - Wiesbaden




Konrad-Adenauer-Ring 51
65187 Wiesbaden
Pressestelle
Telefon: (0611) 345-1048/1041/1042
E-Mail: pressestelle.ppwh(at)polizei.hessen.de

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Datum: 28.10.2016 - 10:37 Uhr
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