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Rufen Sie bitte SOFORT an - Polizei ist auf Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen

ID: 1543335

(ots) -
Seit Tagen beobachten zwielichtige Gestalten in Kapuzenpullover in
Ihrer Nachbarschaft Grundstücke und Häuser; machen Fotos und
verschwinden wieder mit ihren Transportern, in denen diese Fremden
längere Zeit saßen. Sie denken bei Ihren Beobachtungen an Gauner,
Abzocker, Betrüger oder Einbrecher. Der Polizei nun einen Hinweis
geben oder nicht?

Die Antwort ist recht einfach: ja, auf jeden Fall. Sobald Sie sich
unsicher fühlen und den Verdacht haben, bei Ihnen oder in Ihrer
Nachbarschaft geht etwas nicht mit rechten Dingen zu, verständigen
Sie bitte die Polizei.

Die Polizei kann man grundsätzlich zu jeder Tages- und Nachtzeit
erreichen. Man sollte auf keinen Fall seine Mitteilung auf typische
Bürodienstzeiten verschieben. Spricht man im Nachhinein mit Zeugen,
so hört man des Öfteren Aussagen wie "ich wusste gar nicht, dass ich
auch nachts die Polizei anrufen kann" oder "so wichtig fand ich meine
Beobachtung nicht". Falsch: man kann die Polizei grundsätzlich 24
Stunden am Tag erreichen und seine Hinweise abgeben. Die Polizei ist
beim sofortigen Einschreiten und in ihrer Ermittlungstätigkeit auf
sofortige und möglichst präzise verfasste Hinweise angewiesen und für
jede sachdienliche Beobachtung dankbar. Auch wenn Sie Ihre
Beobachtung für nicht so wichtig erachten; für die Polizei ergibt
sich aus der Vielzahl der Einzelmeldungen ein Gesamtbild. Der eine
Anwohner konnte ein rotes Auto beobachten, ein weiterer Nachbar
notierte sich ein Kennzeichenfragment und ein weiterer Hinweisgeber
konnte der Polizei Fahrzeugtyp und eine auffällige Aufschrift am
Transporter benennen. Aus diesen Einzelmeldungen ergeben sich für die
Ermittler und Polizeianalytiker wichtige Ermittlungsansätze, die über
Erfolg oder Misserfolg entscheiden können.

Helfen Sie der Polizei, in dem Sie Ihre Beobachtungen sofort der




Polizei mitteilen und Ihre Hinweise nicht zurückhalten.

"Wir können leider ein verändertes Anrufverhalten beobachten",
argumentiert Jens Petersen als Pressesprecher der Polizeiinspektion
Hameln-Pyrmont/Holzminden diesen Appell an die Bevölkerung. "Die
Bürgerinnen und Bürger scheuen sich oftmals, die 110 zu wählen oder
auf eine andere Art und Weise die Polizei zu informieren. Es gehen
wichtige Minuten oder Stunden verloren, die für unsere Arbeit immens
wichtig ist", ergänzt der Inspektionssprecher seinen Aufruf. Täter
brauchen zur Begehung von Straftaten nur wenige Minuten. In diesem
Zeitfenster sollte die Polizei möglichst wichtige Hinweise aus der
Bevölkerung bekommen.

Wie kann ich die Polizei erreichen? Für Personen, die ein akutes
Problem haben, eine Straftat beobachten oder in einer Notsituation
stecken, gilt die Telefonnummer 110. Ist es weniger dringend, kann
man auch die örtliche Dienststelle der Polizei vor Ort unter der
"normalen Telefonnummer" erreichen. Sollte für den Hinweisgeber
absolut keine Möglichkeit bestehen, direkt mit der Polizei Kontakt
aufzunehmen, so können die Hinweise in Ausnahmefällen auch über eine
Eingabeformular in der Online-Wache (
https://www.onlinewache.polizei.niedersachsen.de/ ) weitergegeben
werden.

Insbesondere bei der Ergreifung von vor Ort agierenden
Straftätern, z.B. Einbrechern, ist die schnelle Information für die
Polizei wichtig. Machen Sie entsprechende Beobachtungen, wählen Sie
sofort die Notrufnummer der Polizei. Zögern Sie nicht und folgen Sie
den Anweisungen des Leitstellenbeamten. Bleiben Sie immer solange in
der Leitung, bis der Beamte Ihnen mitteilt, dass Sie auflegen können.

Bedeutet ein Anruf bei der Polizei automatisch, dass ich
Strafanzeige erstatte? Grundsätzlich heißt "anrufen" nicht gleich
"Anzeige erstatten". Es kommt immer auf die Deliktsart an. Bei
Minimaldelikten (u.a. Beleidigung, einfacher Diebstahl,...) ermittelt
die Polizei nur, wenn der Geschädigte einen Strafantrag stellt. Geht
es um eine Ordnungswidrigkeit, entscheidet die Polizei nach
pflichtgemäßem Ermessen. Wenn Sie der Polizei jedoch ein sogenanntes
Offizialdelikt schildern, etwa Einbruch oder bestimmte
Körperverletzungsdelikte, muss sie eine Anzeige schreiben, ein
Strafverfahren einleiten und nach dem vorgeschriebenen
Strafverfolgungszwang ermitteln.

Die Polizei nimmt Anrufe grundsätzlich ernst und wird nach eigener
Bewertung Ihren Hinweisen nachgehen.

Noch ein Hinweis: wer zum Scherz einen Notruf absetzt, macht sich
strafbar. Nach Paragraph 145 des Strafgesetzbuches sind Scherzanrufe
bei Notrufnummern verboten. Darin heißt es: "Wer absichtlich oder
wissentlich Notrufe oder Notzeichen missbraucht oder vortäuscht, dass
wegen eines Unglücksfalles oder wegen gemeiner Gefahr oder Not die
Hilfe anderer erforderlich sei, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem
Jahr oder mit Geldstrafe bestraft."

Also keine Scheu. Rufen Sie sofort bei der Polizei an, wenn Sie
verdächtige Beobachtungen machen und helfen Sie dadurch der Polizei
bei der Täterergreifung -entweder noch während der Tatausführung oder
auf der Flucht-, oder unterstützen Sie mit ihren Hinweisen die
Ermittler bei der Täterermittlung oder sogar im Vorfeld, um eine
geplante Tat zu verhindern. Zeigen Sie keine falsche Zurückhaltung.




Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Hameln-Pyrmont/Holzminden
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Jens Petersen
Telefon: 05151/933-104
E-Mail: pressestelle(at)pi-hm.polizei.niedersachsen.de
http://www.pd-goe.polizei-nds.de/dienststellen/pi_hameln_pyrmont_holz
minden/

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Datum: 28.10.2016 - 12:15 Uhr
Sprache: Deutsch
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