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15jähriger erhält beim Testkauf alkoholische Getränke - Hinweise für den Zeteler Markt

ID: 1543505

(ots) -


zetel. Drei von elf Geschäften in Zetel verkauften einem 15-jährigen
Alkohol. Das ist das Ergebnis von Testkäufen, die der Landkreis
Friesland in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Zetel und dem
Präventionsbeauftragten Eugen Schnettler des Polizeikommissariates
Varel am Donnerstag durchgeführt haben.
Achtmal scheiterte der Minderjährige an den Verkäufer/-innen
verschiedener Supermärkte, Tankstellen und Einzelhandelsgeschäften,
indem sie ihm keinen Alkohol verkauften.
Dreimal gingen Flaschen trotz Alterskontrolle und Kassensystem über
den Tresen.
Dennoch schätzen die Organisatoren der Testkäufe, Jugendamt
Friesland, Gemeinde Zetel und Polizei, angesichts schlechterer
Ergebnisse in der Vergangenheit, das Ergebnis als gut ein.

Gegen die Verkäuferinnen sowie die Betreiber der Geschäfte, die bei
den Testkäufen durchgefallen sind, laufen Ermittlungsverfahren, die
mit einem Bußgeld geahndet werden können.
Die immer wiederkehrenden Alkoholtestkäufe zeigen derzeit eine hohe
Wirkung, erklärt Eugen Schnettler. Die Verkäuferinnen der Geschäfte,
die bereits ein Bußgeld zahlen mussten, geben ihre Erfahrungen an
ihre Mitarbeiter weiter.
Betreiber und Verkäufer bzw. Verkäuferinnen sollten sich trotz der
einschleichenden Routine immer den Ausweis zeigen lassen, damit
solche Verkäufe an minderjährige Jugendliche vermieden werden.

"Wir wollen mit den Alkoholtestkäufen in erster Linie auf das Thema
Alkoholmissbrauch bei Jugendlichen aufmerksam machen, um den weiteren
Missbrauch zu bekämpfen, betont Eugen Schnettler. Er ergänzt, dass es
auch in Zukunft weitere Alkoholtestkäufe geben werde.

"Auch auf dem Zeteler Markt werden wir in Sachen Jugendschutz präsent
sein. Das Jugendamt, die Gemeinde Zetel und die Polizei appellieren
an alle Eltern, während des Zeteler Marktes ganz besonders auf ihre




Kinder und deren Alkoholkonsum zu achten. Ein ganz besonderes
Augenmerk werden die Kontrolleure auf den sog. "Rucksack-Tourismus"
legen, d. h. das Mitbringen von alkoholischen Getränken auf das
Marktgelände", so Schnettler weiter.

Grundsätzlich gilt:

Kein Alkohol für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahre. Eine Abgabe
hochprozentiger Alkoholika an Minderjährige unter 18 Jahre ist
ausdrücklich verboten und wird geahndet.

Die Gemeinde Zetel hat bereits alle Wirte und Schausteller auf dem
Markt sowie Gewerbetreibende und Schulen wie in jedem Jahr
informiert.





Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland
Pressestelle Wilhelmshaven
Telefon: 04421/942-104
und am Wochenende über 04421 / 942-215
www.polizei-wilhelmshaven.de

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Datum: 28.10.2016 - 13:49 Uhr
Sprache: Deutsch
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