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Essen/Mülheim an der Ruhr: Süßes oder Saures? - Polizei warnt vor überzogenen Scherzen zur Halloween-Zeit und gibt Verhaltenshinweise zu Horror-Clowns!

ID: 1543704

(ots) - 45117 E-Stadtgebiet/45468 MH-Stadtgebiet: Bald ist
es wieder soweit. Am 31. Oktober ziehen Kinder in Grusel-Verkleidung
von Haus zu Haus und fordern mit Gesang von den Anwohnern
Süßigkeiten. Wer nichts gibt, wird auch gerne mal Opfer eines
lustigen Schabernacks. Viele Menschen feiern ausgiebig Halloween und
gestalten ihre Häuser, Wohnungen, Grundstücke und sich selbst so
schaurig wie möglich. Wir als Polizei Essen/Mülheim an der Ruhr
wünschen allen Feiernden ein tolles und vor allem friedliches Fest.

Aber wir warnen vor überzogenen Scherzen und Leichtsinnigkeit.
Spätestens wenn es gefährlich wird oder Straftaten begangen werden,
hört der Spaß auf. Dazu gehören z.B. das Bewerfen von Menschen oder
Hauswänden mit Eiern, das Herausreißen von Pflanzen, das Herausheben
von Gully-Deckeln, das Beschmieren von Autos oder das gezielte
Erschrecken unbeteiligter Personen. Auch wenn Kinder unter 14 Jahren
noch nicht strafrechtlich belangt werden, können gegen sie oder ihre
gesetzlichen Vertreter zivilrechtliche Forderungen geltend gemacht
werden.

Deshalb sollten die Streiche nicht aus dem Ruder laufen, damit
Halloween kein Nachspiel vor Gericht bekommt.

Eine große Bitte haben wir an die Erziehungsberechtigten von
Kindern, die im Straßenverkehr noch nicht sicher unterwegs sind:
Empfehlen Sie den Kleinen für die Jagd nach Süßigkeiten in ihrer
Wohngegend die verkehrsarmen Bereiche oder sorgen sie dafür, dass die
gutgelaunten Kindergruppen durch einem Erwachsenen oder Jugendlichen
ohne Maskerade begleitet werden!

Um ein möglichst friedliches Halloween zu gewährleisten, haben wir
für Sie Verhaltenshinweise für die Begegnung mit Horror-Clowns
zusammengestellt.

Horror-Clowns: Was können Sie tun? Verhaltenshinweise Ihrer
Polizeibehörde:

Die Medien berichten vermehrt über das Auftreten von




"Horror-Clowns". Wer Menschen verfolgt, nötigt oder angreift, macht
sich strafbar und wir werden jeden Zwischenfall konsequent verfolgen.
Die Täter müssen mit Konsequenzen rechnen:

Wer Menschen auch nur zum Schein mit Hammer, Messer oder sonstigen
Gegenständen bedroht, muss mit Strafverfolgung rechnen. Vandalismus
und Sachbeschädigung sind Straftaten. Die Täter müssen die
entstandenen Schäden ersetzen. Mit hohen Strafen hat zu rechnen, wer
Menschen so erschreckt, dass sie in lebensbedrohliche Situationen
geraten, wenn sie z.B. in Panik auf die Straße laufen.

Empfehlungen für die Bevölkerung

Wenn Sie auf "Horror-Clowns" treffen, handeln Sie bitte besonnen,
denn in den meisten Fällen handelt es sich einfach um unsagbar
schlechte Scherze.

Versuchen Sie den Clowns aus dem Weg zu gehen. Rufen Sie immer die
Polizei unter 110, wenn Sie auf bedrohlich wirkende Clowns treffen
oder diese beobachten. Wenn Sie bedroht oder körperlich angegangen
werden, fordern Sie Umstehende direkt zur Hilfe auf. Erstatten Sie
auf jeden Fall Anzeige bei der Polizei. Versuchen Sie sich alles gut
zu merken und stellen Sie sich der Polizei als Zeuge zur Verfügung.
Greifen Sie nicht zur Selbstjustiz und versuchen Sie nicht, den Clown
zu stellen. Das ist unsere Aufgabe! Verbreiten Sie keine
Falschmeldungen zu "Horror-Clowns" über die sozialen Netzwerke. Jede
Falschmeldung motiviert weitere Personen, solche miesen Scherze
nachzuahmen.

/ MUe./CoNi




Rückfragen bitte an:
Polizei Essen/ Mülheim an der Ruhr
Pressestelle
Telefon: 0201-829 1065 (außerhalb der Bürodienstzeit 0201-829 7230)
Fax: 0201-829 1069
E-Mail: pressestelle.essen(at)polizei.nrw.de

 
http://www.facebook.com/PolizeiEssen

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Datum: 28.10.2016 - 16:14 Uhr
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