Betretungs- und Aufenthaltsverbote der Polizei im Zusammenhang mit dem Derby Eintracht Braunschweig vs. Hannover 96
(ots) - Die Polizeidirektion Braunschweig hat im
Vorfeld des Derbys Betretungsverbote ausgesprochen. Diese richten
sich derzeit gegen 144 Personen, u.a. gegen 36 Anhänger von Eintracht
Braunschweig. Diese Betretungs- und Aufenthaltsverbote gelten
Personen, die im direkten sachlichen und zeitlichen Zusammenhang mit
Fußballspielen oder dem Besuch von Sportveranstaltungen mit
gewalttätigem bzw. gewaltbereiten Verhalten in Erscheinung getreten
sind. Gegen diese Personen wurden beispielsweise Strafverfahren
wegen schweren Landfriedensbruchs, Körperverletzung, gefährlicher
Körperverletzung, Widerstands gegen Polizeivollzugsbeamte oder des
Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz eingeleitet. Für die
Betretungsverbote wurden durch die Polizei drei
Betretungsverbotszonen festgelegt. Zu jeder dieser drei Zonen wurde
eine konkrete Gefahrenprognose getroffen. Es wurde dabei individuell
geprüft, für welche Verbotszone die betroffenen Personen ein
Betretungsverbot erhalten. So wurde beispielsweise der Braunschweiger
Hauptbahnhof als neuralgischer Punkt innerhalb der Verbotszone 3
identifiziert, da dort mit dem Eintreffen einer großen Zahl
anreisender Gastfans, unter denen sich erfahrungsgemäß ein
erheblicher Teil der dortigen Risiko- und Gewaltszene befinden wird,
gerechnet werden muss. Der den Bereich der Braunschweiger Kernstadt
umfassende Zuschnitt der Verbotszone 2 trägt insbesondere den
örtlichen Gegebenheiten (z.B. räumliche Enge der Straßen und Wege,
Außenbestuhlung der Gastronomie) sowie der in diesem Bereich zu
erwartenden Anzahl an Menschen ("Mummegenussmeile", verkaufsoffener
Sonntag) Rechnung, die bei gewalttätigen Ausschreitungen in
besonderem Maße gefährdet wären, Opfer auch schwerwiegender
Straftaten zu werden. Die Verbotszone 1 ist mit ihrem Zuschnitt rund
um den Veranstaltungsort Eintracht-Stadion gewählt, da in diesem
Bereich mit einem hohen, veranstaltungsorientierten Personenaufkommen
zu rechnen ist. Bei einem eskalierenden Verlauf aufgrund
gruppendynamischer Prozesse besteht hier die Gefahr, sich
entwickelnde Auseinandersetzungen mit polizeilichen Einsatzkräften,
aber auch mit Personen des Gastfanlagers. Im weiteren Verlauf wäre
aufgrund der hohen Personendichte in diesem Bereich eine Schädigung
auch unbeteiligter Dritter nur schwer zu verhindern. Bei der
gemeinsamen Pressekonferenz mit Eintracht Braunschweig und der
Polizei am 01. November 2016 um 13.30 Uhr wird der
Gesamteinsatzleiter Roger Fladung noch einmal gesondert auf die
Thematik Betretungsverbote eingehen.
Pressestelle der PD Braunschweig
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PI Braunschweig, Öffentlichkeitsarbeit
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Datum: 29.10.2016 - 19:37 Uhr
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