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Halloween in Bonn - Spaß ist erlaubt, Straftaten nicht!

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(ots) - Dem Halloween-Brauch folgend werden auch in diesem
Jahre Kinder am Abend vor Allerheiligen durch die Straßen ziehen, um
an Haustüren "Süßes oder Saures" zu fordern. In vielen Fällen werden
die meist in Gruselkostümen daherkommenden Kinder dann mit
Süßigkeiten bedacht, um dem angedrohten Unheil in Form eines
Streiches aus dem Weg zu gehen.

Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass einige
der auch bereits in Bonn angewandten "Streiche" durchaus ein
juristisches Nachspiel haben können. Im Schutz der Dunkelheit,
maskiert und im Schutz der Gruppe, fällt bei einigen Kindern und
Jugendlichen die Hemmschwelle. Wer Böller in Briefkästen wirft, Eier
auf Hauswände schmeißt oder Pflanzen ausreißt, macht sich strafbar.
Zerstörte Blumenkästen, zugeklebte Schlösser oder beschmierte
Fassaden erfüllen den Tatbestand der Sachbeschädigung. Eine
Schadensregulierung kann sehr schnell einige hundert Euro kosten. Die
Polizei Bonn gibt daher einige Tipps, wie Eltern ihre Kinder auf
diesen Abend vorbereiten können:

1. Ihre Kinder sollten im Vorfeld über den Unterschied von
Streichen und Straftaten informiert werden. Suchen Sie das Gespräch
und zeigen Sie Ihnen die Grenzen auf.

2. Fordern Sie Ihre Kinder auf, die Gruppe über mögliche Folgen zu
informieren und üble Streiche, die von anderen Gruppenmitgliedern
initiiert werden, nicht mitzumachen.

3. Kontrollieren Sie, mit welchen Utensilien sich ihre Kinder zur
Halloween-Tour ausrüsten.

4. Sollten Sie Zweifel haben, begleiten Sie Ihre Schützlinge beim
"Halloween-Ausflug" oder folgen Sie ihnen mit einigem Abstand.




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Datum: 30.10.2016 - 07:00 Uhr
Sprache: Deutsch
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