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Osnabrück -

Horror-Clowns: Bloßes Erschrecken kann auch strafbar sein





Polizei informiert über Konsequenzen und Strafverfolgung

ID: 1544234

(ots) - Die Polizei ist durch die vielen Zwischenfälle
alarmiert, in denen so genannte Horror-Clowns Straftaten begangen
haben. Dazu zählen Vandalismus, Nötigungen oder Körperverletzung. Die
Behörden werden jeden Zwischenfall konsequent verfolgen. Die Täter
müssen mit empfindlichen Strafen rechnen, darüber hinaus stehen
solchen Tätern auch mögliche Schmerzensgeld- und
Schadensersatzforderungen der Opfer ins Haus.

Clown-Sein hat Grenzen: Wer Menschen verfolgt, nötigt oder
angreift, macht sich strafbar. Auch bloßes Erschrecken kann
strafrechtlich relevant sein, wenn sich Erschreckte dabei verletzen
oder in lebensgefährliche Situationen geraten, beispielsweise wenn
sie in Panik auf die Straße laufen.

Konsequenzen für Täter _ Eine versuchte Körperverletzung ist eine
Straftat. Wer Menschen auch nur zum Schein mit Hammer, Messer oder
sonstigen Gegenständen bedroht, muss mit Strafverfolgung rechnen,
gerade wenn die betroffene Person durch den Angriff einen Schock
erleidet. _ Vandalismus und Sachbeschädigung sind Straftaten.
Zusätzlich zur Strafverfolgung müssen Täter in der Regel entstandene
Schäden ersetzen. _ Ferner gab es Fälle, bei denen Clowns ihre
"Opfer" in gefährliche Situationen im Straßenverkehr brachten. Auch
diese werden konsequent strafrechtlich oder straßenverkehrsrechtlich
geahndet.   Empfehlungen für die Bevölkerung In diesem Zusammenhang
informiert die Polizei die Bevölkerung über das Verhalten im
Ernstfall. Wir appellieren daran, bei einer Begegnung mit einem
Horror-Clown besonnen zu handeln. Denn in den meisten Fällen handelt
es sich schlicht um schlechte Scherze. -Versuchen Sie dem Clown aus
dem Weg zu gehen. -Provozieren Sie den Clown nicht. -Wenn Sie
verfolgt werden, rufen Sie sofort die Polizei. -Wenn Sie bedroht oder
körperlich angegangen werden, fordern Sie Umstehende direkt zur Hilfe




auf. Erstatten Sie auf jeden Fall Anzeige bei der Polizei. -Helfen
Sie auch, wenn Sie bedrohliche Situationen oder Straftaten in diesem
Zusammenhang beobachten. -Prägen Sie sich Tätermerkmale, die
Fluchtrichtung sowie weitere Details ein und stellen Sie sich der
Polizei als Zeuge zur Verfügung. -Auch wenn Sie persönlich nicht in
Gefahr sind, aber bedrohliche Gruppen solcher Clowns beobachten,
informieren Sie die Polizei unter 110. -Greifen Sie nicht zur
Selbstjustiz und versuchen Sie nicht, den Clown zu stellen. Dies ist
Aufgabe der Polizei! -Verbreiten Sie keine Falschmeldungen zu
Horrorclowns über die sozialen Netzwerke. Sie tragen nur zur
Verunsicherung bei.




Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Osnabrück
Anke Hamker

E-Mail: pressestelle(at)pi-os.polizei.niedersachsen.de
http://www.pi-os.polizei-nds.de

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Datum: 30.10.2016 - 11:27 Uhr
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