Beleidigungen, Widerstand, Bedrohung mit 2,08 und 3,29 Promille
(ots) - Während einer Streife auf dem Hauptbahnhof
Magdeburg am Samstag, den 29. Oktober 2016 bemerkten die eingesetzten
Bundespolizisten gegen 22.55 Uhr zwei Männer in der Haupthalle. Diese
saßen auf einer Bank, tranken Bier und machten lautstark abfällige
und ehrverletzende Bemerkungen über die Polizisten. Da es sich
hierbei um Beleidigungen handelte, kontrollierten die
Bundespolizisten die beiden Männer. Während der Kontrolle leistete
einer der Männer, ein 41-Jähriger, aktiv Widerstand. Daraufhin wurde
er mit zur Dienststelle der Bundespolizei auf Bahnsteig 1 genommen.
Dort bedrohte er die eingesetzten Beamten auch noch und versprach
ihnen, sich zu rächen. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen
Wert von 3,29 Promille. Gegen ihn werden nun Strafanzeigen wegen
Beleidigung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sowie Bedrohung
erstellt. Außerdem erteilte ihm die Deutsche Bahn ein zweijähriges
Hausverbot für den Hauptbahnhof Magdeburg. Seinen 56-jährigen Kumpan
erwartet ebenfalls ein Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung. Auch
er wies einen Atemalkoholwert von 2,08 Promille vor.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Magdeburg
Romy Gürtler
Telefon: 0173 / 2830071
E-Mail: romy.guertler(at)polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de
Twitter: (at)bpol_pir
Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Magdeburg, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Keine größeren Behinderungen im City-Verkehr am Wochenende">
Datum: 30.10.2016 - 17:42 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1544414
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: BPOLI MD
Stadt:
Magdeburg
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Beleidigungen, Widerstand, Bedrohung mit 2,08 und 3,29 Promille"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bundespolizeiinspektion Magdeburg (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).