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Allgemeinverfügung für die Bahnreise anlässlich der Fußballbegegnung zwischen Eintracht Braunschweig und Hannover 96

ID: 1545739

(ots) -
Für den kommenden Sonntag hat die Bundespolizei eine
Verbotsverfügung für alle Streckenverbindungen nach Braunschweig
erlassen. Allen Bahnreisenden ist es in der Zeit von 5 bis 13.30 Uhr
und von 15 bis 20 Uhr untersagt:

·         Alkohol zu konsumieren,

·         Glasflaschen, Dosen und Pyrotechnik mitzuführen sowie

·         Vermummungsgegenstände und Schutzbewaffnung mitzunehmen.

Das Verbot gilt auch in allen Unterwegsbahnhöfen und Haltepunkten.
Das Alkoholkonsumverbot gilt nicht in IC- und ICE-Zugverbindungen
sowie in den Geschäftsräumen der ansässigen Gewerbebetriebe.

Einsatzkräfte der Bundespolizei werden die Einhaltung der
Ordnungsverfügung konsequent überwachen. Bei Verstößen droht ein
Zwangsgeld von 250 Euro, verbunden mit einem Platzverweis und
Beförderungsausschluss.

Weitere Details können der beigefügten Allgemeinverfügung und
Gefahrenprognose entnommen werden oder auf www.bundespolizei.de
nachgelesen werden.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Hannover
Martin Ackert
Telefon: 0511 123848-1030 o. Mobil 0162 4829764
E-Mail: martin.ackert(at)polizei.bund.de
www.bundespolizei.de

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Datum: 01.11.2016 - 14:30 Uhr
Sprache: Deutsch
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