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Die Bundespolizei informiert zum Fußballspiel 1. FC Magdeburg gegen F.C. Hansa Rostock

ID: 1545901

(ots) -
- Verbot der Mitnahme von Glasflaschen, pyrotechnischen
Gegenständen, Vermummungsgegenständen und Schutzbewaffnung und
Pyrotechnik -

Am Samstag, den 05.11.2016 findet in Magdeburg das Punktspiel der
3. Liga zwischen dem 1. FC Magdeburg und dem F.C. Hansa Rostock
statt. Zur Unterstützung ihrer Mannschaft werden zahlreiche Rostocker
Fans nach Magdeburg reisen. Ein Sonderverkehr Fußballzug der
Deutschen Bahn AG wird zwischen Rostock und Magdeburg verkehren. Die
Abfahrt des Fanzuges in Rostock ist für 07:46 Uhr mit Halt in Bützow
(08:04 Uhr) und Schwerin Hbf. (08:44 Uhr) nach Magdeburg vorgesehen.
Die Rückfahrt mit dem Fanzug ist gegen 18:02 Uhr ab Magdeburg über
Schwerin und Bützow in die Ostseestadt, Ankunft gegen 21:29 Uhr,
geplant. Aus Sicherheitsgründen ist für bahnreisende Fußballfans die
Mitnahme von Glasflaschen, pyrotechnischen Gegenständen,
Vermummungsgegenständen und Schutzbewaffnung in dem Fanzug durch eine
Allgemeinverfügung der Bundespolizei im Zeitraum vom

05. November 2016, 06:00 Uhr bis 23:00 Uhr untersagt.

Der Geltungsbereich umfasst den beabsichtigten Sonderverkehr
Fußballzug (Zug Nr. RC-D 17555 und RC-D 17557) der Fans des F.C.
Hansa Rostock (Hin- und Rückfahrt) auf der Bahnstrecke von Rostock
nach Magdeburg auf dem Gebiet der Bahnanlagen der Eisenbahnen des
Bundes sowie die jeweiligen Bahnsteige der entsprechenden
Bahnhöfe/Haltepunkte während der beabsichtigten Ab- und Zustiege
sowie Haltesituationen.

Diese Verfügung gilt für alle Personen, die diese Zugverbindungen
nutzen. Der Geltungsbereich kann bei Änderung der Gefährdungslage
auch auf weitere Zugverbindungen ausgedehnt werden. Die Einhaltung
des Verbotes kann durch die Bundespolizei überwacht und Kontrollen an
den Abfahrts- und Zusteigebahnhöfen diesbezüglich durchgeführt




werden. Es wird gebeten, rechtzeitig vor Abfahrt der Züge an den
entsprechenden Bahnhöfen zu erscheinen. Bei Verstößen gegen die
Allgemeinverfügung kommt ein Platzverweis durch die Bundespolizei
oder der Beförderungsausschlusses durch das
Eisenbahnverkehrsunternehmen in Betracht. Die Pressesprecher stehen
Ihnen für Rückfragen unter den bekannten Telefonnummern zur
Verfügung.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Rostock
Kopernikusstr. 1b
18057 Rostock
Pressesprecher
Frank Schmoll
Telefon: 0381 / 2083 103
E-Mail: bpoli.rostock.contr-presse(at)polizei.bund.de
Twitter: (at)bpol_kueste

Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt nimmt als Bundesbehörde ihre
Aufgaben in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern sowie in Nord-
und Ostsee und anlassbezogen darüber hinaus wahr.


Dazu sind ihr als operative Dienststellen die
Bundespolizeiinspektionen in Flensburg, Kiel, Rostock, Stralsund und
Pasewalk sowie die Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung
Rostock und eine Mobile Kontroll- und Überwachungseinheit
unterstellt. Mit den Bundespolizeiinspektionen See in Neustadt in
Holstein, Warnemünde und Cuxhaven verfügt sie als einzige
Bundespolizeidirektion über eine maritime Einsatzkomponente
"Bundespolizei See", um die Seegrenze in der Nord- und Ostsee
(Schengen-Außengrenze) zu überwachen.


Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt beschäftigt insgesamt ca.
2600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, darunter Polizeibeamte,
Verwaltungsbeamte und Tarifbeschäftigte.
Auf Grundlage des Bundespolizeigesetzes und anderer Gesetze nimmt sie
umfangreiche und vielfältige Aufgaben wahr.

Dazu gehören insbesondere:
-
der grenzpolizeiliche Schutz des Bundesgebietes,
- die bahnpolizeilichen Aufgaben
- die grenzpolizeilichen, schifffahrtspolizeilichen und
umweltpolizeilichen Aufgaben in Nord- und Ostsee.


Weitere Informationen zur Bundespolizei und zur
Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt erhalten Sie unter
www.bundespolizei.de.

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Datum: 02.11.2016 - 08:49 Uhr
Sprache: Deutsch
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