Ermittlungserfolg für Osnabrücker Zoll
Bordell-Chef erhält Freiheitsstrafe
(ots) - Freiheitsstrafe von zwei Jahren ohne Bewährung,
so lautet das Urteil des Landgerichts Osnabrück heute für einen
57-jährigen Bordell-Chef aufgrund von Ermittlungen der
Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Osnabrück.
Der Beschuldigte soll zwischen den Jahren 2014 und 2015 drei
Bordelle in Osnabrück, Hannover und Selm betrieben haben. Das Gericht
sah es als erwiesen an, dass er während dieser Zeit bis zu 30
Prostituierte als Scheinselbständige für sich arbeiten ließ.
Durch die tatsächlich abhängige Beschäftigung hat eine umfassende
Sozialversicherungspflicht bestanden, welcher der Angeklagte als
Arbeitgeber nicht nachgekommen ist.
"Der so entstandene Schaden für die Sozialkassen beläuft sich auf
800.000 Euro, für die der Beschuldigte aufkommen muss", so der
Pressesprecher des Hauptzollamts Osnabrück Christian Heyer.
Das Urteil des Landgerichts Osnabrück ist noch nicht
rechtskräftig.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Osnabrück
Pressesprecher
Christian Heyer
Telefon: 0541-5066-302
E-Mail: presse.hza-osnabrueck(at)zoll.bund.de
www.zoll.de
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Datum: 03.11.2016 - 15:04 Uhr
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