161106-4-K "Ärger mit Ämtern" - Reichsbürger unter Drogeneinfluss mit Pkw unterwegs
(ots) - Fahrzeug war nicht zugelassen
Eine Zivilstreife der Polizei Köln hat am gestrigen Abend (5.
November) im Stadtteil Porz einen nicht zugelassenen Pkw angehalten.
Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass es sich bei dem Fahrer
(30) offensichtlich um einen "Reichsbürger" handelte, der bewusst
ohne Versicherungsschutz unterwegs war.
Gegen 19.30 Uhr bemerkten die Beamten auf der Josefstraße den
Mazda, dessen hinteres Kennzeichen entstempelt war. Bei der
anschließenden Kontrolle gab der Autofahrer an, sich nach diversen
Problemen mit Ämtern bei der Fahrzeugzulassung entschlossen zu haben,
seinen Pkw ohne den erforderlichen Versicherungsschutz zu führen.
Entsprechende Gesetze, die ihn dazu verpflichten würden, seien nicht
rechtens. Eine Überprüfung des Kennzeichens ergab, dass dieses nie
auf den Mazda zugelassen war.
Da der Troisdorfer außerdem augenscheinlich unter dem Einfluss von
Drogen seinen Pkw führte, wurde ihm eine Blutprobe entnommen. Ihn
erwartet nun ein Strafverfahren wegen Fahrens unter Drogeneinfluss,
Urkundenfälschung und Verstöße gegen das Pflichtversicherungs- und
Kraftfahrzeugsteuergesetz. (lf)
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Köln
Pressestelle
Walter-Pauli-Ring 2-6
51103 Köln
Telefon: 0221/229 5555
e-Mail: pressestelle.koeln(at)polizei.nrw.de
www.koeln.polizei.nrw.de
Original-Content von: Polizei K?ln, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 06.11.2016 - 13:13 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1548632
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-K
Stadt:
Köln
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" 161106-4-K "Ärger mit Ämtern" - Reichsbürger unter Drogeneinfluss mit Pkw unterwegs"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizei K (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).