Osnabrücker Zoll deckt Fall von Scheinselbständigkeit auf
Firmeninhaber aus Diepholz zu einer Freiheitsstrafe verurteilt
(ots) - Das Amtsgericht Diepholz verurteilte den
Besitzer einer Firma für Anlagenbau wegen des Vorenthaltens und
Veruntreuens von Arbeitsentgelten zu einer Freiheitsstrafe von sieben
Monaten, die zur Bewährung auf zwei Jahre ausgesetzt wurde.
Wie die Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des
Hauptzollamts Osnabrück ermittelten, hat der Verurteilte für den
Aufbau von Solaranlagen zwischen den Jahren 2011 und 2013 zum Zwecke
der Einsparung von Sozialabgaben vermeintlich selbständige
Subunternehmer beschäftigt, obwohl diese tatsächlich in einem
abhängigen Beschäftigungsverhältnis zu ihm standen. Das Gericht sah
es als erwiesen an, dass er während dieser Zeit bis zu 11 aus
Osteuropa stammende Scheinselbständige für sich arbeiten ließ.
Somit hat eine umfassende Sozialversicherungspflicht bestanden,
welcher der Angeklagte als Arbeitgeber nicht nachgekommen ist.
Der so entstandene Schaden für die Sozialkassen beläuft sich auf
110.000 Euro. Die noch ausstehenden Sozialversicherungsbeiträge
werden von dem Unternehmer nun nachgefordert.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Osnabrück
Pressesprecher
Christian Heyer
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Datum: 07.11.2016 - 13:38 Uhr
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