Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl gegen 32-Jährigen
(ots) - Beamte der Bundespolizei aus Bunde haben
Dienstagnachmittag den Haftbefehl gegen einen 32-Jährigen
vollstreckt.
Der Mann war gegen 16 Uhr mit einem international verkehrenden
Reisebus über die BAB 280 aus den Niederlanden nach Deutschland
eingereist.
Bei der Überprüfung der Personalien des 32-Jährigen auf dem
Rastplatz Bunderneuland erfuhren die Bundespolizisten, dass der Mann
durch die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau gesucht wurde.
Der 32-Jährige aus Eritrea hatte einen Strafbefehl des
Amtsgerichts Bitterfeld wegen unerlaubter Einreise von Februar 2015
ignoriert. Der Mann sollte 400,- Euro Geldstrafe bezahlen oder eine
40-tägige Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen.
Weil er die Geldstrafe nicht bezahlt und auch die Haftstrafe nicht
angetreten hatte, wurde er jetzt per Haftbefehl gesucht.
Der in Bremen ansässige 32-Jährige konnte die offene Summe nicht
selbst bezahlen. Ein Vertrauter des Mannes half aus und beglich die
offene Geldstrafe bei der Polizei in Bremen. Damit ersparte er dem
32-Jährigen die drohende Freiheitsstrafe.
Rückfragen bitte an:
Ralf Löning
Bundespolizeiinspektion Bad Bentheim
Pressesprecher
Ralf Löning
Mobil: 01520 - 9054933
E-Mail: bpoli.badbentheim.presse(at)polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
Twitter: https://twitter.com/bpol_nord
Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Bad Bentheim, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 09.11.2016 - 12:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1550797
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: BPOL-BadBentheim
Stadt:
Bunde (Ostfrl.)
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl gegen 32-Jährigen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bundespolizeiinspektion Bad Bentheim (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).