Ukrainische Männer haben gegen das Aufenthaltsgesetz verstoßen
(ots) - Weil sie gegen das Aufenthaltsgesetz verstoßen
haben, sind heute vier ukrainische Männer von der Bundespolizei
angezeigt worden. Drei der Verdächtigen (18, 37, 40) wird
vorgeworfen, mit rechtswidrig erlangten polnischen bzw. spanischen
Visa in die Bundesrepublik eingereist zu sein. Der vierte Verdächtige
(22) war eingereist, obwohl der Aufenthaltszeitraum seines Visums
bereits um 18 Tage überzogen war.
Die 18, 37 und 40 Jahre alten Ukrainer waren mit einem Reisebus
eingereist. Mit diesem wollten sie den eigenen Angaben zufolge nach
Stuttgart fahren, um sich dort Autos zu kaufen. Kurz nach Mitternacht
war für die drei die Reise auf der Autobahn bei Kodersdorf zu Ende.
Nach einem Zwischenaufenthalt im Polizeigewahrsam müssen sie die
Bundesrepublik nun innerhalb einer festgesetzten Frist verlassen.
Dafür nutzen der 18-Jährige sowie der 40-Jährige ein Flugzeug,
selbstverständlich auf eigene Kosten. Für den 37-Jährigen wurde
dagegen eine Durchreisegenehmigung bei den polnischen Behörden
eingeholt. Er wurde im Übrigen zusätzlich wegen des ordnungswidrigen
Verstoßes gegen das Waffengesetz angezeigt. In seinem Gepäck war ein
als Taschenlampe getarntes Elektroimpulsgerät (auch Elektroschocker)
gefunden worden. In allen drei Fällen wurden vor dem Verlassen der
Dienststelle die Visa annulliert.
Der 22-Jährige war ungefähr zur gleichen Zeit ebenfalls bei
Kodersdorf angehalten und kontrolliert worden. Das für mehrere Jahre
erteilte polnische Visum berechtigte ihn zwar zur mehrmaligen
Einreise in die Schengen-Staaten bzw. nach Deutschland, nur hätte der
Mann dabei die jeweils zulässigen Aufenthaltszeiträume unbedingt
beachten müssen. Auch ihm erteilten die polnischen Behörden die
Genehmigung, die Bundesrepublik über Polen zu verlassen.
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Datum: 10.11.2016 - 15:44 Uhr
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