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Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz

ID: 1553249

(ots) - Für eine Albanerin, welche in Begleitung ihres
deutschen Ehemannes die Einreise nach Deutschland begehrte, war am
Wochenende in Ludwigsdorf ebenso Endstation, wie für eine Russin in
Begleitung ihres dänischen Schwiegersohnes und eines Ukrainers ( ohne
familiäre Begleitung ).

Die Albanerin versuchte bereits am Freitag Abend nach Deutschland
zu gelangen. Sie hatte ihren jetzigen Mann in Dänemark geheiratet und
wollte anschließend gleich bei ihm in Deutschland bleiben. Die
zuständige Ausländerbehörde erließ jedoch eine Ausreiseaufforderung,
da eine Familienzusammenführung nach deutschem Recht grds. nur von
außerhalb der Bundesrepublik über die Botschaften / Konsulate
betrieben werden darf - so möchte man Heiratsschwindel vorbeugen. Die
Dame und ihr Gatte waren einsichtig und wurden deshalb nicht mit
einer Widereinreisesperre belegt, um einer künftigen gemeinsamen
Zukunft in Deutschland nicht die Grundlage zu entziehen.

Der Mann aus der Ukraine hatte hingegen den schnellen Weg gesucht
und sich, trotz Besuchsabsicht beim Sohn in Berlin, ein litauisches
Visum besorgt. Da er dorthin niemals wollte, wurde ihm der Gebrauch
eines erschlichenen Visums vorgeworfen. Er hat nun 7 Tage Zeit
Deutschland freiwillig zu verlassen. Tut er dies nicht, oder bleibt
länger, als die erlaubten 7 Tage, wird er bundesweit zur Fahndung
ausgeschrieben.

Die Russin, welche am Sonntag früh in Begleitung ihres
Schwiegersohnes festgestellt wurde, gab an, dass sie mit ihrem
polnischen Touristenvisum in Warschau war und dort Sehenswürdigkeiten
und Kulturdenkmäler besichtigt hätte. Schnell stellte sich jedoch in
der Vernehmung heraus, dass sie weder wusste, was sie sich angesehen
hatte, wie sie gereist ist und wo sie genächtigt hat. Auf Vorhalt gab
sie schließlich zu, dass sie sich das Visum nur besorgt hat, um ihre




Familie in Frankreich zu besuchen. Auch dieser Frau wurde gestattet,
vorerst nach Deutschland weiterzureisen, unter der Bedingung, dass
auch sie in der angegebenen Frist das Bundesgebiet wieder zu
verlassen hat.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf
Pressesprecher
Michael Engler
Telefon: 0 35 81 - 3 62 67 21
E-Mail: bpoli.ludwigsdorf.presse(at)polizei.bund.de
www.bundespolizei.de

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Datum: 13.11.2016 - 22:31 Uhr
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