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Polizei verstärkt Kontrollen zur Verkehrssicherheit in der Vorweihnachtszeit

ID: 1553909

(ots) - Die
Adventszeit ist auch die Zeit der Weihnachtsfeiern und
Weihnachtsmärkte. Dabei werden häufig in geselliger Runde Glühwein
und Punsch genossen. Doch Autofahren ist dann tabu, denn bereits
geringe Mengen Alkohol können die Fahruntüchtigkeit erheblich
beeinflussen! Doch wieviel darf man trinken, ohne die 0,5
Promillegrenze zu erreichen? Oft wurde versucht sich gezielt an die
gesetzlichen Grenzwerte heranzutrinken. Vielfach geschah dies auch
unter wissenschaftlichen Bedingungen in verschiedenen Studien, doch
diese Rechnung ging oftmals nicht auf. Zu viele wechselnde
körperliche Faktoren bestimmen die Wirkung der Alkoholaufnahme. Eins
sollte daher grundsätzlich und ohne Diskussionen klar sein: Alkohol
trinken und Auto fahren passt nicht zusammen. Es gibt auch keinen
Kompromiss! Bei 0,5 Promille ist die Unfallgefahr bereits doppelt so
hoch wie in nüchternem Zustand, bei 0,8 Promille steigt die
Unfallgefahr sogar auf das Vierfache. Es zeigen sich starke
Auswirkungen auf das Fahrverhalten. Die Konzentrationsleistung und
das Reaktionsvermögen nehmen stark ab und die Verarbeitung von Reizen
geschieht verzögert.

Gerade typische Vorweihnachtsgetränke wie Punsch, Glühwein und
Feuerzangenbowle können schnell zu einem hohen Promillewert führen.
Deshalb sollte das Auto für den Heimweg keine Option sein. Bereits
vor dem Besuch des Weihnachtsmarktes oder der Weihnachtsfeier ist zu
überlegen wie der Heimweg angetreten wird. Öffentliche Verkehrsmittel
oder Fahrgemeinschaften sind gute Alternativen zum eigenen Auto!

Doch auch am Morgen danach ist Vorsicht geboten: Ein paar Stunden
Schlaf reichen nicht aus um wieder restlos nüchtern und fahrtüchtig
zu werden. 0,1 bis max. 0,2 Promille baut der Körper in der Stunde
gewöhnlich ab. Eine kalte Dusche, starker Kaffee und auch ein
deftiges Frühstück am Morgen sind für den Alkoholabbau bedeutungslos.




Selbst bei minimalem Restalkohol kann es immer noch zu verzögerten
Reaktionen und Konzentrationsschwächen kommen. Wer unter diesen
Umständen einen Verkehrsunfall verursacht riskiert seinen
Führerschein, denn dieser ist bereits bei einem Promillewert von 0,3
Promille und typischen Ausfallerscheinungen in Gefahr und kann für
mehrere Monate eingezogen werden. Die Unfallverursachung selbst kann
dabei diese Ausfallerscheinung sein! Für Fahranfänger besteht seit
dem 01.07.2007 ein generelles Alkoholverbot beim Führen von
Kraftfahrzeugen.

"In der Unfallstatistik der Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft
Bentheim wurden für das Jahr 2015 insgesamt 234 Verkehrsunfälle unter
Alkoholeinfluss registriert. Häufig sind schwerverletzte oder sogar
tödlich verletzte Personen die Folgen solcher Verkehrsunfälle. Drei
alkoholisierte Verkehrsteilnehmer erlagen im letzten Jahr ihren
Verletzungen", erklärte Klaus Wermeling als
Verkehrssicherheitsberater der Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft
Bentheim. Die Polizei wird in der Grafschaft Bentheim und im Emsland
in den Wintermonaten verstärkt Verkehrskontrollen durchführen, um das
Unfallrisiko durch alkoholisierte Autofahrer zu verringern. Bereits
in den letzten Tagen wurden bei diesen Schwerpunktkontrollen mehrere
alkoholisierte Autofahrer festgestellt. Der traurige Spitzenwert lag
bei 2,54 Promille. Ein Unfall eines betrunkenen Autofahrers in
Haselünne verlief am Wochenende glimpflich. Die Polizei appelliert an
alle Autofahrer das Fahren und das Trinken strikt zu trennen um die
Vorweihnachtszeit sicher und sorglos genießen zu können. Weitere
Informationen sind auf der Internetseite der Polizeiinspektion
Emsland/Grafschaft Bentheim unter www.polizei-emsland.de oder beim
Verkehrssicherheitsberater PHK Klaus Wermeling selbst unter der
Telefonnummer 0591-87109 zu erhalten.




Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim
Pressestelle
Telefon: 0591 / 87-0
E-Mail: pressestelle(at)pi-el.polizei.niedersachsen.de
http://www.pi-el.polizei-nds.de

Außerhalb der Geschäftszeiten wenden Sie sich bitte an die örtlich
zuständige Polizeidienststelle.

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Datum: 14.11.2016 - 14:17 Uhr
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