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Lkw-Kontrolle auf der B 4 zwischen Torfhaus und Bad Harzburg- 9 kontrollierten Lkw wurde vorläufig die Weiterfahrt untersagt

ID: 1554464

(ots) -
Bei einer Lkw-Kontrolle der Verfügungseinheit der
Polizeiinspektion Goslar mit Unterstützung eines Beamten des PK Bad
Harzburg auf der Gefällestrecke zwischen Torfhaus und Bad Harzburg
wurden am vergangenen Montag, d. 14. November 2016, insbesondere Lkw
angehalten und kontrolliert. Die Lkw wurden unter anderem mit
Unterstützung eines Mitarbeiters des TÜV-Nord einer technischen
Begutachtung unterzogen. Weiterhin wurde kontrolliert, ob die Ladung
ordnungsgemäß gesichert war. Gefahren können sich bei unsachgemäßer
Sicherung durch Verrutschen in Kurvenlagen oder bei Bremsmanövern
ergeben. Sich dadurch ergebende, nicht gewollte Lastverschiebungen
haben dann in aller Regel negative Auswirkungen auf die
Fahrsicherheit. Weiterhin können Teile der Ladung unkontrolliert von
den Ladeflächen auf die Fahrbahn gelangen und dadurch zu
Gefahrenstellen im Verkehrsraum werden. Ein weiterer, ebenfalls
wichtiger Prüfpunkt der Kontrolle ist die Überprüfung der Lenk- und
Ruhezeiten der Lkw-Fahrer. In den sogenannten Sozialvorschriften, die
für alle Mitarbeiter eines in der EU zugelassenen und genehmigten
Fuhrbetriebes tätig sind, Gültigkeit hat, wird genau festgelegt, wie
lange maximal ununterbrochen ein Lkw geführt werden darf und wie
lange die Pausen zwischen den Lenkzeiten sein müssen. Auch die Dauer
zwischen den Schichten und die Ruhezeiten, die am Wochenende
einzulegen sind, unterliegen strikten Vorgaben. Informationen über
die Tätigkeiten des Fahrers, wann er gefahren ist, wann er Pausen
eingelegt hat oder sonstigen Tätigkeiten nachging, erfährt der
Kontrollbeamte durch das seit ca. 10 Jahren bei neu zugelassenen Lkw
eingebaute digitale Kontrollgerät. Aus dem Massenspeicher des
Kontrollgerätes kann der Kontrolleur die Daten herunterladen und
später über ein Computerprogramm auswerten. Über das Programm kann




ebenfalls die gefahrene Geschwindigkeit des Lkw ermittelt werden.
Gerade in diesem Streckenabschnitt ist das besonders interessant, da
sich zwischen Torfhaus und Bad Harzburg zwei Teilstrecken befinden,
die aufgrund des starken Gefälles für Lkw mit einem zulässigen
Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen auf eine Geschwindigkeit von 20 km/h
begrenzt sind. Die Anordnung der Geschwindigkeitsbegrenzung war
erforderlich geworden, da es zu folgenschweren Verkehrsunfällen im
Zusammenhang mit nicht angepasster Geschwindigkeit von Lkw gekommen
war. Im unteren Bereich ist aus diesem Grund ein stationäres
Geschwindigkeitsmessgerät durch den Landkreis Goslar installiert
worden. In einem Zeitraum von ca. fünf Stunden wurden 17 Lkw einer
Kontrolle unterzogen. In 23 Fällen wurden Verstöße gegen die Lenk-
und Ruhezeiten festgestellt. Da die letzten 28 Tage der Fahrtätigkeit
betrachtet werden, kann ein Fahrer mehrere Verstöße begehen. Bei
Verstößen gegen die Lenk- und Ruhezeiten werden Ermittlungsverfahren
gegen den Fahrer, aber auch gegen den Unternehmer eingeleitet. Hier
kommen schnell Bußgelder in vierstelliger Höhe zusammen. Bei 10 der
kontrollierten Lkw war die Sicherung der Ladung unzureichend. In
einem Fall musste die komplette Ladung auf einen anderen Lkw
umgeladen werden, da der Aufbau des kontrollierten Lkw ungeeignet
war, die transportierten Waren ordnungsgemäß zu sichern. Dem Fahrer
des Lkw wurde die Weiterfahrt untersagt. In 7 Fällen wurden
technische Mängel an den Lkw festgestellt. Hier wurde ausnahmslos die
Bereifung bemängelt, die entweder schadhaft war, so dass man das
Stahlgewebe bereits erkennen konnte, oder die erforderliche
Profiltiefe nicht mehr ausreichend war. Ein Reifen war bereits so
zerschlissen, dass er als Innenreifen der Zwillingsbereifung geplatzt
war und ohne Tragfähigkeit auf der Felge flatterte. Die gesamte
Traglast war in diesem Fall auf dem Außenreifen. Da bei diesem Lkw
auch ein Verstoß gegen die Ladungssicherung festgestellt worden war,
ist schnell erkennbar, dass es auf der Gefällestrecke den
Torfhausberg hinab zu einem schweren Verkehrsunfall hätte kommen
können. Im Folgenden wird mal kurz ein mögliches Szenario
dargestellt, welches sich auf der Gefällstrecke hätte abspielen
können: "In einer Kurve verschiebt sich die Ware auf der Ladefläche
des Lkw nach außen. Der Druck auf die Außenseite des Lkw erhöht sich
zusätzlich durch die Ladungsverschiebung und dieser zusätzliche Druck
kann nur noch von dem äußeren Reifen aufgenommen werden, da der
innere Reifen bereits geplatzt war. Durch diese dreifache
Lastenerhöhung (Kurvenfahrt, Ladungsverschiebung und nur noch ein
Reifen auf der Zwilligsachse) wird die Tragfähigkeit des Reifens
erheblich überschritten und auch dieser Reifen könnte dem
entstandenen Druck nachgebend platzen. Durch den entstehenden Ruck,
den das Platzen bewirkt, muss der Fahrer, um ein Ausbrechen des Lkw
und ein Abkommen von der Fahrbahn zu verhindern, gegenlenken,
woraufhin sich die Ladung durch diese heftige Reaktion auf die andere
Seite verschiebt. So schaukelt sich der Lkw auf, wird
unkontrollierbar, kippt um oder fährt im schlimmsten Fall in den
Gegenverkehr." Gegen die Fahrer und, sollte es sich um einen Schaden
der aufgrund mangelnder Wartung zustande kam handeln, auch gegen den
verantwortlichen Halter werden in diesen Fälle
Ordnungswidrigkeitverfahren eingeleitet. Hier bewegen sich die
Bußgelder zwischen 80 und 270 EUR. In Neun Fällen wurden
Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten festgestellt.
Bei drei Fahrern waren die Überschreitungen so groß, dass sie mit
einem Fahrverbot von einem Monat, einem Bußgeld in Höhe von 160 EUR
und einem Punkt in der Verkehrssünderkartei rechnen müssen.

Steffen Jach, PHK




Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Goslar
Polizeikommissariat Oberharz
Telefon: 05323-94110-0

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Datum: 15.11.2016 - 11:12 Uhr
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