Überfall auf Spielhalle in Niedernwöhren
(ots) - (BER)Die 46 - jährige Angestellte einer
Spielhalle in Niedernwöhren wurde in der vergangenen Nacht Opfer
eines Überfalles. Gegen 23.50 Uhr betrat ein Mann die Spielhalle nahe
des Kreisels in Niedernwöhren und bedrohte die Frau mit einer
Schußwaffe. Er verlangte die Herausgabe des Bargeldes. Richtigerweise
tat die Stadthägerin genau das, was der Täter verlangte und händigte
ihm die Tageseinnahmen aus. Der bisher unbekannte Räuber konnte
flüchten. Das Opfer beschreibt den Täter als klein, ca. 165 cm,
schlank und schmal. Er sprach hochdeutsch ohne erkennbaren Akzent und
war komplett schwarz gekleidet, einschließlich einer Skimaske. Die
Beute wurde in einen Stoff -/ Jutebeutel verstaut. Die Polizei
fahndete im Nahbereich des Tatortes mit mehreren
Funkstreifenwagenbesatzungen nach möglichen verdächtigen Personen.
Hinweise auf auffällige Beobachtungen in der Zeit zwischen 23.00 Uhr
und 24.00 Uhr bitte an die Polizei in Stadthagen, 05721 / 40040.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Nienburg-Schaumburg
Polizei Stadthagen
Presse-und Öffentlichkeitsarbeit
Vornhäger Straße 15
31655 Stadthagen
Axel Bergmann
Telefon: 05721/4004-107 Mobil 0175 932 45 36
Fax: 05721/4004-150
E-Mail: axel.bergmann(at)polizei.niedersachsen.de
http://www.pd-goe.polizei-nds.de/dienststellen/pi_nienburg_schaumburg
/
Original-Content von: Polizeiinspektion Nienburg / Schaumburg, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 15.11.2016 - 11:48 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1554533
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-STH
Stadt:
stadthagen
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Überfall auf Spielhalle in Niedernwöhren"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeiinspektion Nienburg / Schaumburg (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).