Per Haftbefehl festgenommen
(ots) - Gestern Abend, kurz vor 21.00 Uhr, wurde auf dem
Autobahnrastplatz "Wiesaer Forst" ein polnischer Mann festgenommen.
Bei der Überprüfung seiner Personalien kam ein bestehender Haftbefehl
ans Licht. Demnach hatte die Staatsanwaltschaft Görlitz den Namen des
30-Jährigen im Juli dieses Jahres auf die Fahndungsliste setzen
lassen. Grund dafür war eine vom Amtsgericht Görlitz wegen des
besonders schweren Falls des Diebstahls angeordnete
Ersatzfreiheitsstrafe.
Weil dem im polnischen Piensk (Penzig) lebenden Verurteilten das
notwendige Kleingeld in Höhe von 1.315,13 Euro fehlte, war der
Freiheitsentzug somit unvermeidlich.
Ungefähr in dem Moment, in dem er von Bundespolizisten in die
Justizvollzugsanstalt gebracht wurde, ist in Görlitz ein weiterer
Verurteilter festgenommen worden. Er war zuvor einer gemeinsamen
Streife der Landes- und der Bundespolizei in der Augustastraße
aufgefallen. In diesem Fall handelt es sich um einen 34-Jährigen aus
Görlitz, gegen den ebenfalls ein Vollstreckungshaftbefehl der
Görlitzer Staatsanwaltschaft vorlag. Im Vorfeld hatte das Amtsgericht
Görlitz im vergangenen März wegen des unerlaubten Besitzes von
Betäubungsmitteln einen Strafbefehl erlassen. Gegen die Zahlung von
600,00 Euro wurde die Vollstreckung der Freiheitsstrafe im letzten
Moment abgewendet.
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Datum: 24.11.2016 - 11:05 Uhr
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