Führen eines Fahrzeugs unter dem Einfluss berauschender Mittel
(ots) - Am Donnerstag, den 24.11.2019,
gegen 22.50 Uhr, befuhr ein 24-jähriger Fzg.-Führer aus Münster die
Straße Schmittingheide in Richtung Heumannsweg. In diesem Bereich ist
die Geschwindigkeit auf 30 km/h beschränkt. Dabei überholte er einen
zivilen Streifenwagen des Polizeipräsidiums Münster mit deutlich
höherer Geschwindigkeit. Auch auf dem Heumannsweg überschritt der
24-jährge mit seinem PKW deutlich die vorgeschriebene
Höchstgewindigkeit. Zudem lenkte er sein Fahrzeug in Schlangenlinien
und korrigierte mehrfach abrupt die Fahrtrichtung. Aufgrund dieser
Feststellungen wurde der 24-jährige auf dem Heumannsweg angehalten
und kontrolliert. Ein freiwillig durchgeführter Drogenvortest verlief
positiv, so dass davon ausgegangen werden musste, dass der
Fahrzeugführer unter dem Einfluss berauschender Mittel stand. Aus
diesem Grunde wurde er zu einer Polizeidienststelle gebracht, wo ihm
vom diensthabenden Arzt eine Blutprobe entnommen wurde. Sein
Führerschein wurde sichergestellt. Dem 24-jährigen wurde die
Weiterfahrt und bis auf weiteres das Führen fahrerlaubnispflichtiger
Kraftfahrzeuge untersagt. Ihn erwartet ein Strafverfahren.
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Datum: 25.11.2016 - 01:09 Uhr
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