Fahren ohne Fahrerlaubnis
(ots) - Wegen einer Straftat nach §21StVG - Fahren ohne
Fahrerlaubnis - muss sich ein 16jähriger aus Altdorf verantworten. Am
24.11.2016, gegen 17:40Uhr, befuhr der Beschuldigte mit seinem Mofa
die L 515 von Kirrweiler nach Maikammer. In der dortigen
Bahnhofstraße wurde er einer Verkehrskontrolle unterzogen. Zuvor war
ihm mit ca. 40km/h, laut Tacho des Funkstreifenwagens, hinterher
gefahren worden. Er ist nur im Besitz einer Mofa-Prüfbescheinigung,
gab jedoch auf Nachfragen an, dass er die elektronische Drossel
seines Mofas entfernt hat. Dadurch fahre sein Mofa nun ca. 50km/h
statt der erlaubten 25km/h.
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Datum: 25.11.2016 - 06:16 Uhr
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