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Radfahrerin ohne Licht und unter Alkohol gestoppt

ID: 1561539

(ots) - In der Nacht zu Freitag stoppte ein
Diensthundeführer des Polizeihauptreviers Wismar eine Radfahrerin
ohne Licht und unter Alkohol. Wegen der fehlenden Beleuchtung wollte
der Beamte, der seiner Streifentätigkeit nachging und die Radfahrerin
in der Lübschen Straße, Nähe Kreisverkehr, gegen 1 Uhr bemerkte,
kontrollieren. Als er die 19-Jährige jedoch anhielt, bemerkte er im
Gespräch eine starke Alkoholisierung bei der Heranwachsenden. Eine
zweite Funkstreifenbesatzung überprüfte den Atemalkoholwert der Frau
mittels Vortester. Sie pustete 2,52 Promille. Daraufhin wurde zur
Bestimmung der tatsächlichen Beeinflussung durch Alkohol eine
Blutprobenentnahme durchgeführt. Auf die Radlerin wird nun statt
einer Verwarnung wegen der fehlenden Beleuchtung ein Strafverfahren
wegen Trunkenheit im Straßenverkehr zukommen. Denn spätestens ab 1,6
Promille begeht auch der Radfahrer eine Straftat und muss mit
Fahrverbot (im Falle einer Fahrerlaubnis) und Geldstrafe rechnen. Die
Polizei rät jedoch: lieber einmal mehr schieben! Im August 2016
verletzten sich in Wismar zwei Radfahrer, die aufgrund ihrer
Alkoholisierung stürzten, schwer. Ein 19-Jähriger erreichte 1,31
Promille und ein 32-Jähriger 2,26 Promille bei einem
Atemalkoholvortest. Beide kamen mit schweren Verletzungen ins
Krankenhaus. Da nicht Jeder über einen Atemalkoholvortester verfügt
und die Selbsteinschätzung über die Fahrtüchtigkeit nicht immer der
Realität entspricht und bei einem Unfall zumindest auch der
Versicherungsschutz gefährdet ist, ist es ratsam, eher auf einen
Spaziergang, auf ein Taxi oder den öffentlichen Nahverkehr
auszuweichen.




Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Wismar
Nancy Schönenberg
Telefon: 03841-203-304
E-Mail: pressestelle-pi.wismar(at)polizei.mv-regierung.de
http://www.polizei.mvnet.de





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Datum: 25.11.2016 - 11:27 Uhr
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