Unerlaubte Abkürzung über die Gleise
(ots) - Am Donnerstagnachmittag hielt
sich eine 28-Jährige unerlaubt mit ihrem Fahrrad auf Gleisanlagen der
S-Bahn auf. Eine herannahende S-Bahn musste eine Schnellbremsung
einleiten und kam noch rechtzeitig zum Stehen.
Gegen 14:00 Uhr befand sich eine 28-jährige Berlinerin mit ihrem
Fahrrad in den Gleisanlagen zwischen den S-Bahnhöfen Schöneweide und
Betriebsbahnhof Schöneweide. Der Triebfahrzeugführer einer
herannahenden S-Bahn erkannte die junge Frau und leitete sofort eine
Schnellbremsung des Zuges ein. Die S-Bahn kam so noch rechtzeitig zum
Stehen, ohne dass die 28-Jährige vom Zug erfasst wurde. Der
Triebfahrzeugführer holte die junge Frau, die angab eine Abkürzung
nutzen zu wollen, in den Zug und übergab sie anschließend an die
Bundespolizei.
Die 28-Jährige brachte durch ihre Handlungen nicht nur sich selbst
in Lebensgefahr, sondern verursachte auch zahlreiche Verspätungen
diverser Züge. Trotz der nicht unerheblichen Auswirkungen zeigte sich
die junge Frau gegenüber den Beamten zunächst uneinsichtig.
Die Berlinerin muss sich nun in einem Ermittlungsverfahren wegen
gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr und unerlaubten
Aufenthaltes innerhalb von Gleisanlagen verantworten.
In diesem Zusammenhang weist die Bundespolizei erneut darauf hin,
dass der unberechtigte Aufenthalt im Gleisbereich lebensgefährlich
ist und darüber hinaus auch strafbar! Gefahren gehen sowohl vom
Zugverkehr als auch von den Betriebsanlagen aus. Gefährden Sie sich
nicht durch leichtsinniges Verhalten und nutzen Sie keine Abkürzungen
über die Gleise. Seien Sie sich auch Ihrer Verantwortung als Vorbild
gegenüber Kindern und Jugendlichen bewusst. Weitere Informationen
finden Sie auch unter www.bundespolizei.de.
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Datum: 25.11.2016 - 12:25 Uhr
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