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Arbeitslosengeld zu Unrecht bezogen;

Leistungsempfänger aus dem Landkreis Schwäbisch Hall wegen Betrugs zu 6 Monaten auf Bewährung verurteilt

ID: 1561804

(ots) - Das Amtsgericht Schwäbisch Hall verurteilte
einen 34-jährigen Mann aus dem Landkreis Schwäbisch Hall zu einer
Freiheitsstrafe von 6 Monaten auf Bewährung, weil er Sozialleistungen
in Form von Arbeitslosengeld I zu Unrecht bezogen hat.

Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts
Heilbronn bestätigten den nach einem Abgleich der
Sozialversicherungsdaten bestehenden Anfangsverdacht, dass der im
Leistungsbezug stehende Mann seine über 2 Monate andauernde
Beschäftigung pflichtwidrig gegenüber der Agentur für Arbeit
Schwäbisch Hall-Tauberbischofsheim verschwiegen hat und so
Arbeitslosengeld I in Höhe von 913,88 EURO zu Unrecht bezog.

Das Urteil wurde Ende September rechtskräftig. Der Mann ist zudem
zur Rückzahlung der zu Unrecht erhaltenen Leistung verpflichtet.

Zusatzinformation: Das Arbeitslosengeld I soll Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer, die ihre Beschäftigung verlieren, sozial absichern.
Es soll das Arbeitsentgelt teilweise ersetzen, das die oder der
Arbeitslose wegen der Arbeitslosigkeit nicht erzielen kann. Die Dauer
des Bezugs ist nach bestimmten Voraussetzungen zeitlich beschränkt.

Das Arbeitslosengeld II sichert den Lebensunterhalt erwerbsfähiger
Personen, soweit sie hilfebedürftig sind. Hilfebedürftig ist, wer
seinen Lebensunterhalt nicht durch Einkommen oder Vermögen sichern
kann. Anspruch auf Arbeitslosengeld II können daher auch Personen
haben, die mit ihrer Erwerbstätigkeit ein nicht bedarfsdeckendes
Einkommen erzielen. Alle Leistungsempfänger sind gesetzlich dazu
verpflichtet, Angaben, die für den Leistungsbezug erheblich sind, den
Arbeitsagenturen, Jobcentern oder kommunalen Trägerschaften
unverzüglich mitzuteilen.




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Heilbronn
Pressesprecher
René Hildenbrand




Telefon: 07131-8970-1050
E-Mail: presse.hza-heilbronn(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

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Datum: 25.11.2016 - 13:00 Uhr
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