Ausgelöster Rauchmelder rettet einem jungen Mann das Leben.
(ots) -
Aufgeschreckt durch das Piepen eines Rauchmelders im Hausflur
alarmierten aufmerksame Nachbarn am frühen Montagmorgen um 3.47 Uhr
die Feuerwehr. In einem Mehrfamilienhaus an der Heißener Straße hatte
der Rauchmelder in der ersten Etage ausgelöst. Im gesamten
Treppenhaus war Brandgeruch wahrnehmbar. Schnell war die Wohnung
gefunden aus der leichte Rauchentwicklung wahrnehmbar war. Als nach
mehrmaligen Klingeln und Klopfen nicht geöffnet wurde, musste die
Wohnung gewaltsam geöffnet werden. In der verrauchten Wohnung wurde
ein noch ansprechbarer junger Mann vorgefunden. Der verwirrte Mann
wurde sofort dem Rettungsdienst der Feuerwehr übergeben und nach
notärztlicher Behandlung in ein Mülheimer Krankenhaus gebracht.
Ursache für den Rauch war eine vergessene Pizza in einem Backofen.
Die Wohnung und das Treppenhaus wurden durch die Einsatzkräfte der
Feuerwehr belüftet. Der Einsatz war nach zirka einer Stunde beendet.
Das Vorhandensein und Auslösen des Rauchmelders hat dem jungen
Mann höchstwahrscheinlich das Leben gerettet. An dieser Stelle weisen
wir noch einmal auf die Rauchmelderpflicht in NRW hin. (TDr)
Rückfragen bitte an:
Feuerwehr Mülheim an der Ruhr
Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 0208-455 92
E-Mail: feuerwehr-leitstelle(at)muelheim-ruhr.de
http://www.feuerwehr-muelheim.de
Original-Content von: Feuerwehr M?lheim an der Ruhr, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 28.11.2016 - 05:08 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1562736
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: FW-MH
Stadt:
Mülheim an der Ruhr
Kategorie:
Feuerwehr
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Ausgelöster Rauchmelder rettet einem jungen Mann das Leben."
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Feuerwehr M (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).