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Tag der Haftbefehle - Bundespolizei nimmt an nur einem Tag vier Personen am Hauptbahnhof fest

ID: 1562770

(ots) - Innerhalb eines Zeitraums von nur 10
Stunden stellten am Samstag (27. November) Einsatzkräfte der
Bundespolizei vier Personen fest, welche mit Haftbefehlen gesucht
wurden.

Gegen 01:00 Uhr am Samstagmorgen überprüfte eine Streife der
Bundespolizei eine 19-Jährige im Dortmunder Hauptbahnhof. Dabei
stellte sich heraus, dass das Amtsgericht einen Sicherungshaftbefehl
gegen sie erlassen hatte. Wegen Diebstahls wurde sie 2015 zu einer
Bewährungsstrafe verurteilt. An die damit verbundene Auflage sich bei
einem Bewährungshelfer zu melden, hatte sie sich offensichtlich nicht
gehalten. Sie wurde später in das Polizeigewahrsam eingeliefert.

Ein 25-jähriger Mann aus Hamm wurde gegen 11:00 Uhr durch die
Bundespolizei überprüft. Dabei stellte sich heraus, dass gegen den
Hammer gleich zwei Haftbefehle vorlagen. Wegen eines Drogendeliktes
hatte ihn das Amtsgericht Bochum zu einer Geldstrafe von 240,- Euro
verurteilt (Ersatzweise 24 Tage Haft). Wegen "Schwarzfahrens" hatte
er erneut eine Verurteilung zu einer Geldstrafe von 50,- Euro
erhalten. Auch diesen Betrag zahlte er bislang nicht. Weil er dies am
Samstag nachholte und die geforderten 290,- Euro zahlte, durfte er
als freier Mann die Wache später wieder verlassen.

In der Mittagszeit (12:30 Uhr) stellten Bundespolizisten bei einem
52-jährigen Mann eine Fahndungsnotierung des Dortmunder Amtsgerichts
fest. Dieses hatte den sri-lankischen Staatsangehörigen wegen
Hausfriedensbruch und Körperverletzung zu einer Haftstrafe von vier
Monaten verurteilt. Die Haftstrafe hatte er bislang nicht angetreten.
Dies änderte sich am Samstag. Bundespolizisten lieferten ihn in die
JVA ein.

Gegen 22:30 Uhr nahmen Bundespolizisten einen 50-jährigen
Dortmunder fest. Der Mann wurde mit zwei Haftbefehlen gesucht. Wegen
Diebstahls, fahrlässigen Vollrausch und Körperverletzung hatte ihn




das Dortmunder Amtsgericht im Jahre 2010 zu einer
Gesamtfreiheitsstrafe von 148 Tagen verurteilt.

Hinzu kam 2013 eine Verurteilung wegen Leistungserschleichung
durch das Dortmunder Amtsgericht. Dieses hatte ihn zu einer
Geldstrafe von 180,- Euro verurteilt. Den Betrag hatte er jedoch nie
gezahlt. Weil er denn Betrag auch am Samstag nicht zahlen konnte,
wurde er für 156 Tage (148 Tage + 18 Tage) in die Dortmunder JVA
eingeliefert.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Dortmund

Volker Stall
Telefon: 0231 562247-132
E-Mail: bpoli.dortmund.presse(at)polizei.bund.de

Untere Brinkstraße 81-89
44141 Dortmund

www.bundespolizei.de

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
unter oben genannter Kontaktadresse.

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Datum: 28.11.2016 - 08:03 Uhr
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