Polizeidirektion Ratzeburg ordnet Anhalte- und Sichtkontrollen an
(ots) - Die Polizeidirektion Ratzeburg ordnet die
Durchführung von Anhalte- und Sichtkontrollen gemäß § 180 Absatz 3
Nr. 1 Landesverwaltungsgesetz als Maßnahme zur Bekämpfung der
Wohnungseinbruchskriminalität an. Die Anordnung gilt ab sofort
zunächst für die Dauer von 28 Tagen. Die Pressestelle der
Polizeidirektion Ratzeburg möchte diese Maßnahme so transparent wie
möglich erklären:
1.)Für welche Bereiche gilt die Anordnung?
Die Anordnung zur Durchführung von Anhalte- und Sichtkontrollen
gilt ausschließlich für die Bereiche der Polizeireviere Reinbek
(Aumühle, Reinbek, Barsbüttel, Oststeinbek, Glinde, Wentorf,
Wohltorf) und Ahrensburg (Ahrensburg, Ammersbek, Bargteheide,
Bargfeld-Stegen, Braak, Brunsbek, Delingsdorf, Elmenhorst, Grande,
Grönwohld, Großensee, Großhansdorf, Hamfelde, Hammoor, Hoisdorf,
Jersbek, Lasbek, Köthel, Lütjensee, Nienwohld, Rausdorf, Siek,
Stapelfeld, Steinburg, Todendorf, Tremsbüttel, Trittau und Witzhave).
2.)Welche Befugnisse ergeben sich daraus für die Polizei?
Die Polizei darf in diesen Gebieten Personen anhalten und bei
mitgeführten Fahrzeugen deren Kofferräume und Ladeflächen in
Augenschein nehmen.
3.)Welchen Zweck haben die Anhalte- und Sichtkontrollen?
Die Polizeidirektion Ratzeburg hat das Ziel durch Anhalte- und
Sichtkontrollen Erkenntnisse über Verdächtige, Gruppenstrukturen und
von ihnen benutzte Fortbewegungsmittel zu gewinnen.
4.)Warum wurden die Anhalte- und Sichtkontrollen jetzt
angeordnet?
Aktuell sind wöchentlich (ab der 43. Kalenderwoche), im Bereich
des PR Reinbek und des PR Ahrensburg zwischen 10 und 33
Wohnungseinbruchdiebstähle zu verzeichnen. Dabei ist seit der 42.
Kalenderwoche 2016 eine erhebliche Tatzunahme festzustellen. Dieser
Fallzahlenanstieg ist auch 2015 feststellbar gewesen. Aufgrund der
Erfahrungen der zurückliegenden Jahre und kriminalistischer Prognose
des Täterverhaltens (weitere Ausnutzung früherer Dämmerung) ist sogar
ein weiterer Anstieg der Fallzahlen zu erwarten. Die Fallzahlen
liegen noch unter denen von 2015 sind jedoch im Vergleich zu den
Vorwochen deutlich angestiegen.
Örtlich ergibt sich eine besondere Häufung im Nahbereich Hamburgs.
Diese Auffälligkeit kann aufgrund der Täterstrukturen und örtlicher
Infrastruktur (ÖPNV-Anbindung/Straßenanbindung und überörtliche
Fluchtwege) erklärt werden. Bisherige täterbezogene Feststellungen
des laufenden Jahres ergeben tatverdachtsbegründende Momente gegen
überwiegend aus dem Stadtgebiet Hamburg stammende Personen
unterschiedlichster Herkunft. Bei einem Teil dieses Personenkreises
erscheint ein nur vorübergehendes Verbleiben in der Bundesrepublik
mit der Zielrichtung der Begehung von Eigentumsdelikten als sehr
wahrscheinlich. Dies deckt sich grundsätzlich mit den Erkenntnissen
der vergangenen Jahre. Es ist von fortbestehenden und sich
verfestigenden vergleichbaren Täterstrukturen auszugehen.
Rückfragen bitte an:
Polizeidirektion Ratzeburg
PD Ratzeburg, Pressestelle
Torsten Gronau
Telefon: 04541-809 2020
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Datum: 29.11.2016 - 10:30 Uhr
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