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Arbeitgeber bezahlt Geldstrafe für Mitarbeiter

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(ots) - Ein mit Haftbefehl gesuchter Mann wurde gestern
Vormittag durch Zivilfahnder der Bundespolizei auf seiner
Arbeitsstelle in Ubstadt-Weiher aufgesucht. Der 36-Jährige wurde in
einem Strafverfahren wegen Erschleichen von Leistungen zu einer
Geldstrafe von 500 Euro verurteilt. Da er die Strafe bisher nicht
bezahlt hatte, wurde der Mann zur Festnahme ausgeschrieben.

Der Arbeitgeber hatte ein Nachsehen und bezahlte die Geldstrafe.
Somit konnte die 50-tägige Ersatzfreiheitsstrafe abgewendet werden
und der Angestellte konnte seine Arbeit fortsetzen.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Karlsruhe
Carolin Bartelt
Telefon: 0721 12016 - 103
E-Mail: bpoli.karlsruhe.oea(at)polizei.bund.de
www.polizei.bund.de

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Datum: 30.11.2016 - 10:03 Uhr
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