Warum der Postmann gar nicht klingelt /
Bei Weihnachtseinkäufen und -Geschenken an den Zoll denken
(ots) -
Auch dieses Jahr werden unter den Christbäumen wieder
Strickpullover aus Norwegen, technische Spielereien aus Fernost,
silberne Feuerzeuge aus den USA und Schweizer Uhren liegen.
Eigentlich schöne Dinge, die aber eins gemeinsam haben: Sie stammen
nicht aus der Europäischen Union und sind damit grundsätzlich
einfuhrabgabenpflichtig. Denn auch wenn das Internet die ganze Welt
wie ein riesiges Einkaufszentrum wirken lässt, in dem der Postbote
die Einkäufe aus aller Welt bis zur Haustür liefert, entpuppen sich
manche vermeintlich einfache Schnäppchen doch als aufwendig: In
vielen Fällen landet nämlich anstatt der Bestellung nur eine
Benachrichtigungskarte im Briefkasten, man solle innerhalb von 14
Tagen ein Paket bei dem zuständigen Zollamt abholen. Dieser
Behördengang ist dann leider unvermeidlich - aber deutlich schneller
und billiger als oft befürchtet. Nach Erfahrung von Andreas Löhde,
Pressesprecher des Hauptzollamtes Braunschweig, "sind die meisten
Menschen eher positiv überrascht, dass der klassische Zoll auf ihre
Bestellungen nur wenige Prozent beträgt. Ärgerlich ist für sie eher,
dass sie überhaupt zum Zollamt müssen und auch bei der Einfuhr
Umsatzsteuer zahlen müssen". Die Einfuhrumsatzsteuer beträgt
grundsätzlich 19% des Warenwertes - genau wie bei jedem Einkauf in
Deutschland. Befreit von den Einfuhrabgaben sind nur Lieferungen mit
einem Wert von unter 22,00 EUR. Der Wert einer Sendung wird in der
Regel an Hand des Rechnungsbetrages ermittelt. Darum sollte die
(ausgedruckte) Rechnung möglichst zum Zollamt mitgenommen werden.
Manchmal stoßen die Zollbeamten jedoch auf Unverständnis.
Insbesondere bei Menschen, die häufig Dinge aus fernen Ländern
bestellen und dann erstmalig zum Zollamt müssen. "So etwas hören wir
natürlich nicht gerne, denn übersetzt heißt das: Ich hinterziehe
regelmäßig Steuern!", klärt Zolloberinspektor Löhde auf. Da der Zoll
nur stichprobenweise Pakete kontrollieren kann, ist eigentlich jeder
verpflichtet seine Bestellung selbstständig zum Zollamt zu bringen,
wenn sie von der Post ohne zollamtliche Behandlung direkt zugestellt
wurde.
Leider gilt das auch für Geschenke. Allerdings wird bei ihnen eine
höhere Freigrenze (45,00 EUR) gewährt. Dabei muss man beachten, dass
es dem Zoll nicht nur um Steuereinnahmen und den Schutz der
heimischen Wirtschaft geht, sondern vielmehr um die Bewahrung von
Gesundheit und Umwelt. Gerade bei Geschenksendungen aus fernen
Ländern findet der Zoll immer wieder Dinge, die hier aus guten
Gründen verboten sind: zum Beispiel Schlangenleder aus den USA, nicht
zugelassene Medikamente aus Afrika, Plastikspielzeug mit giftigen
Weichmachern aus Asien oder echten Kaviar aus Russland. Dennoch
bereiten die allermeisten Pakete keinerlei Problem und können trotz
des kleinen Umweges über das Zollamt für wunderschöne Weihnachten
sorgen.
Kontakt für Medienvertreter:
Hauptzollamt Braunschweig
Pressesprecher
Andreas Löhde
Telefon: 0531/3809-452 (-0)
Fax: 0531/3809-200
E-Mail: Presse.HZA-Braunschweig(at)Zoll.Bund.de
E-Mail: Andreas.Loehde(at)Zoll.Bund.de
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Datum: 02.12.2016 - 15:01 Uhr
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