Betrunkener 19-Jähriger legt sich in die Gleise
(ots) - Der Alkohol, den ein 19-Jähriger konsumierte führte
dazu, dass er sich am 03.12.2016, um 05:45 Uhr auf ein Bahngleis im
Hauptbahnhof Dessau legte. Bundespolizisten wurden von einer
Bahnmitarbeiterin darüber informiert und eilten sofort zu dem jungen
Mann. Zeitgleich wurde eine Sperrung des Zugverkehrs veranlasst. Die
Beamten zogen den 19-Jährigen aus den Gleisen und alarmierten sofort
einen Rettungswagen. Der betrunkene Mann musste jedoch nicht in ein
Krankenhaus gebracht werden. Sein Leben hat er der Aufmerksamkeit der
Bahnmitarbeiterin zu verdanken. Allerdings wird er für seinen
lebensgefährlichen Aufenthalt in den Gleisen ein Ordnungsgeld zahlen
müssen. Hiermit möchte die Bundespolizei nochmals auf die
Lebensgefahr hinweisen, die ein Aufenthalt in den Bahngleisen mit
sich bringt. Züge können Hindernissen nicht ausweichen. Ein 1200
Tonnen schwerer Zug mit 100 Stundenkilometern hat einen Bremsweg von
über 1000 Metern. Windrichtungen beeinflussen die eigene Wahrnehmung
eines heranfahrenden Zuges erheblich. Ein elektrisch betriebener Zug
ist beispielsweise für das menschliche Ohr erst wahrnehmbar, wenn er
sich schon im Vorbeifahren befindet. Von den Zügen geht eine enorme
Sogwirkung aus. Neben den Gefahren für Leib und Leben weisen wir auch
darauf hin, dass es sich bei einem unbefugten Aufenthalt in den
Gleisen um eine Ordnungswidrigkeit handelt. Führt der unberechtigte
Aufenthalt im Gleisbereich zu einer Verkehrsbeeinträchtigung und
ergibt sich daraus eine konkrete Gefahr für Leib oder Leben eines
anderen oder für eine fremde Sache von bedeutendem Wert befindet man
sich bereits im Bereich des Strafrechts. Die Bundespolizei hat eigens
hierfür einen Infoflyer in vier Sprachen herausgegeben. Diese können
bei Bedarf in den Bundespolizeidienststellen empfangen werden.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Magdeburg
Chris Kurpiers
Telefon: +49 (0) 391 56549-504
E-Mail: chris.kurpiers(at)polizei.bund.de
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Datum: 04.12.2016 - 11:20 Uhr
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