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Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl gegen Mörder

ID: 1567981

(ots) - Die Bundespolizei am Düsseldorfer Flughafen
nahm am Samstag, den 03.12.2016 einen 45-jährigen türkischen
Staatsbürger fest, der jetzt noch eine Restfreiheitsstrafe von 3
Jahren und ein Monat verbüßen muss.

Bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle eines Fluges nach
Izmir legte der Mann seinen türkischen Reisepass vor. Hierbei wurde
festgestellt, dass gegen den Reisenden ein Vollstreckungshaftbefehl
des Amtsgerichtes Herford vorlag. Demnach hatte er aus einem Urteil
des Landgerichtes Mönchengladbach aus dem Jahr 1991 wegen Mord pp.,
noch eine Restjugendstrafe von 1124 Tagen zu verbüßen. 1997 wurde er
zwecks Abschiebung in die Türkei, aus der Haft entlassen. Mit seiner
Haftentlassung war verbunden, dass eine Rückkehr in die
Bundesrepublik ausgeschlossen wurde. Bei Verstoß gegen diese
Anordnung, war die Restjugendstrafe zu vollstrecken. Die
Bundespolizeibeamten sprachen die Festnahme aus und überstellten ihn
in die JVA.

Nur ca. 2 Stunden später mussten Bundespolizeibeamte erneut eine
Festnahme aussprechen. Ein 19-jähriger Deutscher wurde bei der
Ausreisekontrolle eines Fluges nach Pristina festgestellt. Auch er
wurde zur Strafvollstreckung vom Amtsgericht Herford gesucht. Im
November 2015 war er vom Amtsgericht Coesfeld zu einer
Einheitsjugendstrafe von 2 Jahren verurteilt worden. Zu einer
vorzeitigen Haftentlassung kam es im Mai 2016 mit der richterlichen
Auflage, an einer stationären Drogentherapie teilzunehmen. Da diese
Therapie von dem jungen Mann bisher nicht angetreten wurde, muss er
jetzt die Restjugendstrafe von 671 Tagen verbüßen. Auch ihn brachten
die Bundespolizeibeamten in die JVA.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Flughafen Düsseldorf
Jörg Bittner
Telefon: 0211 9518 107 o. Mobil: 0171 305 4779




E-Mail: joerg.bittner(at)polizei.bund.de

Postfach 30 04 42
40404 Düsseldorf

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Datum: 05.12.2016 - 12:55 Uhr
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