Körperverletzung mit Küchenmesser
(ots) - (Ar.) Am Freitag, dem 02.12.2016, gegen 13.00
Uhr, wurde die Bad Nenndorfer Polizei in eine örtliche
Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge gerufen.
Dort war wie spätere Ermittlungen ergaben ein 24jähriger
Flüchtling, der zusammen mit seiner Frau und seinem Sohn in der
Unterkunft wohnt, nach einem telefonischen Streit mit seiner Frau
handgreiflich geworden. Ehefrau und Sohn befanden sich nicht vor Ort.
Dabei soll ein Küchenmesser zum Einsatz gekommen sein, womit der
24jährige eine 51jährige Mitarbeiterin des Flüchtlingsheimes bedroht
haben soll. Das Messer konnte ihm jedoch durch einen weiteren
48jährigen Mitarbeiter der Unterkunft abgenommen werden. Der
Mitarbeiter wurde dabei an der Hand verletzt.
Nach Ankunft der Polizei verhielt sich der Beschuldigte, der der
deutschen Sprache nicht mächtig ist, ruhig. Aufgrund der
Gesamtumstände wurde der Beschuldigte auf der Polizeiwache ärztlich
begutachtet und anschließend wegen möglicher Eigen- und
Fremdgefährdung in eine psychiatrische Klinik eingewiesen.
Gegen den Beschuldigten wurde nun ein Strafverfahren wegen
Gefährlicher Körperverletzung und Bedrohung eingeleitet.
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Polizeikommissariat Bad Nenndorf
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Datum: 05.12.2016 - 15:45 Uhr
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