Väterchen Frost mit Eisblumen und Gucklöchern - Kreis Mettmann - 1612026
(ots) -
Kaum fallen in diesem Winter die Temperaturen deutlich unter den
Gefrierpunkt, sind sie leider auch schon wieder auf Straßen im Kreis
Mettmann unterwegs - Fahrerinnen und Fahrer von "Eis-Panzern" - die
meist vor morgendlichem Fahrtbeginn nur Sehschlitze oder Gucklöcher
in den Eismantel von Scheiben ihrer zuvor in frostiger Nacht
geparkten Fahrzeuge kratzen. Dies reicht nicht aus! Wer mit seinem
Vehikel so quasi im Blindflug unterwegs ist, gefährdet sich selbst
und andere!
In diesen Tagen wurden viele Verkehrsteilnehmer beim Gang zu ihrem
Fahrzeug "eiskalt erwischt". Die nächtlichen Temperaturen um und
unter dem Gefrierpunkt hatten teilweise prächtige Eisblumen auf die
Karossen, genauso aber auch auf die Fahrzeugscheiben gezaubert. Wer
dann vor Fahrtantritt darauf verzichtet für vollen Durchblick zu
sorgen, riskiert nicht nur ein Verwarnungsgeld, sondern eventuell
sogar Leben und Gesundheit. Denn gerade in der dunklen Jahreszeit ist
es besonders wichtig den vollen Durchblick zu haben, um sich und
andere nicht unnötig zu behindern oder sogar zu gefährden.
Aus aktuellem Anlass rät die Polizei deshalb allen Fahrzeugführern
im Kreis Mettmann ganz eindringlich, immer erst dann loszufahren,
wenn alle Scheiben am Fahrzeug von Eis, Schnee und sonstigem Beschlag
befreit wurden. Es reicht nicht aus, nur die Frontscheibe auf der
Fahrerseite zu enteisen und den Rest der oft erst Minuten später
wirkenden Fahrzeugheizung zu überlassen. Auch alle Seitenfenster
müssen zum Fahrtbeginn komplett frei sein. Lediglich die Heckscheibe
kann verdeckt bleiben, wenn die Sicht nach hinten durch zwei eisfreie
Außenspiegel gewährleistet ist. Entgegen allgemeiner Rechtsprechung
ist es in der Praxis aber immer besser, auch die Rückscheibe zu
enteisen. Nur wer für eine komplett freie Rundumsicht sorgt, geht auf
Nummer sicher!
Gleiche Verpflichtungen bestehen hinsichtlich Funktion und
Sichtbarkeit von lichttechnischen Einrichtungen, die deshalb vor
jedem Fahrtantritt ebenfalls von Schnee, Eis und Verschmutzungen zu
säubern sind.
Viele Fahrzeugführer ignorieren leider auch oft die zusätzlichen
Gefahren, die durch Schneelasten oder Eisplatten entstehen können,
die vor Fahrtantritt nicht von Fahrzeugdächern entfernt werden. Diese
"ungesicherten Ladungen" können nicht nur zu gefährlichen Geschossen
für andere Verkehrsteilnehmer werden. Sie bringen oft auch den
"Transporteur" selber in schwere Bedrängnis, von dessen Dach sie in
kritischen Situationen auf eigene Fahrzeugscheiben rutschen,
plötzlich die Sicht behindern und situationsgerechtes Verhalten
erschweren.
Die Polizei im Kreis Mettmann wird auch in diesem Winter wieder
verstärkt auf solche Gefährdungen achten und festgestellte Verstöße
gegen Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) entsprechend
ahnden. Es versteht sich dabei von selbst, dass eine Weiterfahrt,
auch nach Zahlung eines Verwarngeldes, erst dann wieder erlaubt ist,
wenn beanstandete Fahrzeuge durch entsprechende Maßnahmen in einen
verkehrssicheren Zustand gebracht wurden. Wir wollen, dass Sie sicher
ankommen!
Rückfragen bitte an:
Kreispolizeibehörde Mettmann
- Polizeipressestelle -
Adalbert-Bach-Platz 1
40822 Mettmann
Telefon: 02104 / 982-1010
Fax: 02104 / 982-1028
E-Mail: pressestelle.mettmann(at)polizei.nrw.de
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Datum: 06.12.2016 - 13:55 Uhr
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