Tötungsdelikt: Gemeinsame Presserklärung der Staatsanwaltschaft Dortmund und der Dortmunder Polizei
(ots) - Lfd. Nr.: 1561
Die am 04.12.2016 durchgeführte Obduktion des 32-jährigen
Geschädigten hat ergeben, dass dieser einen Messerstich in die
Schulter erlitten hat. Diese Verletzung war todesursächlich, da die
Verletzung einer Vene zu einem erheblichen Blutverlust geführt hatte.
Der 22-jährige Beschuldigte hat nach seiner Festnahme angegeben,
dass er sich gemeinsam mit der 23-jährigen Beschuldigten bei dem
32-Jährigen in der Wohnung aufgehalten habe. Es sei wegen einer
Kleinigkeit zu einer Auseinandersetzung mit dem später Getöteten
gekommen. Dieser habe mehrfach auf ihn, den Beschuldigten,
eingeschlagen und trotz mehrfacher Aufforderung nicht von ihm
abgelassen. Um sich hiergegen zu wehren, habe er einmal mit einem
Messer auf den 32-Jährigen eingestochen, wobei er diesen nicht habe
töten wollen. Er habe unmittelbar nach dem Stich noch versucht, dem
Getöteten zu helfen.
Die 23-Jährige hat diese Angaben bestätigt. Sie will nach eigenen
Angaben versucht haben, die beiden Männer zu trennen. Die 23-Jährige
wurde aus dem Polizeigewahrsam entlassen.
Gegen den 22-Jährigen liegt ein Haftbefehl des Amtsgerichts
Herford vor. Er wurde in eine Justizvollzugsanstalt überführt.
Die Ermittlungen dauern an.
Zuständige Staatsanwältin ist Sandra Lücke (0231-926-26121)
Vgl. hierzu Pressemeldungen lfd. Nrn. 1551 und 1558
http://www.presseportal.de/blaulicht/pm/4971/3501675
http://www.presseportal.de/blaulicht/pm/4971/3503009
Rückfragen bitte an:
Polizei Dortmund
Cornelia Weigandt
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Fax: 0231 132 9733
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Datum: 06.12.2016 - 14:54 Uhr
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