Einsatz im Hambacher Forst;
Auch nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster: Polizei setzt Einsatzmaßnahmen unverändert fort
(ots) - Die Polizei setzt auch nach dem
Urteil des OVG Münster ihre Einsatzmaßnahmen im Zusammenhang mit der
laufenden Rodungsperiode unverändert fort.
"Unsere Aufgabe ist es, im Zuge der Rodungsarbeiten Arbeiter und
Arbeiten vor möglichen gewalttätigen Übergriffen zu schützen und
Straftaten zu verfolgen. Das werden wir wie bisher auch weiterhin
konsequent tun", betont Aachens Polizeipräsident Dirk Weinspach.
Gleichzeitig weist er darauf hin, dass der Schutz der Rodungsarbeiten
und eine mögliche Beseitigung baurechtswidriger Bauten auf dem
Gelände des Wiesencamps aufgrund des OVG-Urteils zwei verschiedene
Paar Schuhe sind.
Schutz der Arbeiter und Arbeiten durch die Polizei auf der einen,
Beseitigung baurechtswidriger Bauten durch den Kreis Düren auf der
anderen Seite.
"Die Klage gegen die Ordnungsverfügung im Zusammenhang mit dem
Wiesencamp ist Angelegenheit des Landrates in Düren. Er wird
entscheiden müssen, wie er nach dem noch nicht rechtskräftigen Urteil
des OVG Münster weiter vorgeht und ob er gegebenenfalls Amtshilfe
durch die Polizei in Anspruch nimmt", so Weinspach weiter.
Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte in seinem Urteil
entschieden, dass im Zusammenhang mit dem Wiesencamp errichtete
Bauten vom Gelände zu beseitigen sind. Damit bestätigte das Gericht
die Rechtsauffassung des Kreises Düren von 2013 und ein Urteil des
Verwaltungsgerichts Aachen aus dem Jahr 2015.(pk)
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Datum: 08.12.2016 - 14:05 Uhr
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