"Weihnachts-Laser-Beleuchtung" verunsichert Lokführer und Piloten
(ots) -
Bremen-Mahndorf, 08.12.2016, 00:10 Uhr
Mit grünen Laserstrahlen ist der Lokführer eines Güterzuges in
Bremen-Mahndorf geblendet worden. Am "Tatort" stießen
Bundespolizisten auf die Hausdekorationsbeleuchtung eines frei
verkäuflichen 3D-Laserlichtsystems.
Der Güterzug 60451 war gegen Mitternacht auf der Fahrt Richtung
Osnabrück. Der 30-jährige Lokführer meldete, dass er aus dem 1. Stock
eines Wohnhauses geblendet wurde. Seine Sehfähigkeit sei nicht
beeinträchtigt worden. Weil bei grünen Laserstrahlen schon nach 0,2
Sekunden irreparable Netzhautschäden eintreten können, folgte ein
Blaulichteinsatz.
Hinzu kamen seit dem 06.12.2016 mehrere Meldungen von Piloten über
grüne Laserstrahlen aus der Nähe des Bremer Autobahnkreuzes bzw. aus
dem Bereich von Mahndorf. Es ist nicht auszuschließen, dass weitere
"Weihnachtslaser" von Wohnhäusern die Piloten verunsichert haben.
In diesem Fall hatte der Hauseigentümer das Gerät mit seiner
halbkreisförmigen Projektionsfläche so hoch an der Dachrinne
angebracht, dass die Strahlen über die Lärmschutzwand am
Gartengrundstück reichten. Als ihn die Bundespolizisten weckten,
schaltete er den Laserprojektor sofort ab und war betroffen von den
Folgen. Die Bundespolizeiinspektion Bremen ermittelt wegen
gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr.
Präventionshinweise:
Jede Art von unvermittelter Blendung kann Verkehrsteilnehmer
gefährden - auf der Straße, Schiene oder in der Luft. Das kann
augenscheinlich auch durch zertifizierte Dekorationsbeleuchtungen
erfolgen, wie dieser Fall zeigt.
Für die Netzhaut gefährlich sind dagegen Handlaser: Weil bei ihrem
Einsatz stets die Gefahr von Erblindung droht und einige
Netzhautschäden erst nach mehreren Stunden erkannt werden, sollte zur
Gefahrenabwehr und Ermittlung der Verursacher jeder Missbrauch sofort
der Polizei gemeldet werden.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Bremen
Pressesprecher
Holger Jureczko
Mobil: 0172 893 8080
E-Mail: holger.jureczko(at)polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
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Datum: 08.12.2016 - 14:31 Uhr
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