Sachbeschädigungen durch Graffiti
(ots) - (ma)
Bei illegalen Graffiti läuft eben "nicht alles wie geschmiert".
Illegale Graffiti bleiben ein teures Vergnügen, wenn ein Täter
ermittelt wird. Der oder die Sprayer machen sich nicht nur strafbar,
sondern verantworten schnell einen Schaden von mehreren Tausend Euro.
Wer z.B. mit 16 Jahren beim illegalen Sprayen erwischt wird, läuft
Gefahr, bis zu seinem 46. Lebensjahr dafür zur Kasse gebeten zu
werden. Denn die zivilrechtlichen Ansprüche des Geschädigten
gegenüber dem Täter gelten 30 Jahre lang.
Möge dieser Hinweis den Personen weiterhelfen, die in der Nacht
von Dienstag auf Mittwoch hohe Sachschäden im Stadtgebiet von
Bückeburg angerichtet haben.
In der Schloßgartenstraße wurden an einem Wohnhaus mehrere
Fensterrollläden, die Hauswand und eine dazugehörige Mauer mit roter
und schwarzer Farbe und geschmacklosen Schriftzügen besprüht. Das
schien den Tätern nicht zu reichen und deshalb wurde das davor
parkende Fahrzeug ebenfalls an den Felgen, am vorderen Kennzeichen
und den Scheinwerfern unschön verziert.
Auf der Petzer Straße traf es einen weiteren Fahrzeughalter an dem
alle vier Alufelgen und die Frontscheinwerfer durch aufgetragene
Farbe beschädigt wurden.
Ebenfalls auf der Petzer Straße suchten sich die selben Täter die
Hauswand eines Gebäudes der evangelisch lutherischen Kirchengemeinde
aus, die mit einem Schriftzug versehen wurde.
In der Bahnhofstraße wurden an einem Mehrfamilienhaus großflächige
Zeichenübungen auf einer renovierten Hauswand angebracht.
Der Kriminalermittlungsdienst hat in allen genannten Fällen
Strafverfahren eingeleitet.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Nienburg / Schaumburg
Polizeikommissariat Bückeburg
Ulmenallee 9
31675 Bückeburg
Matthias Auer
Telefon: 05722/9593-154
E-Mail: matthias.auer(at)polizei.niedersachsen.de
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Datum: 09.12.2016 - 11:49 Uhr
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